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Abrechnugn Einigungsgebühr

Verfasst: 17.05.2019, 12:09
von Anniii1122
Hallo Zusammen,

ich melde mich mit einer Frage, zu der ich weder im Internet was finde noch in dem Forum :sad:

Der Gegner hat gegen unseren Mandanten ein gerichtliches Verfahren wegen Räumung eingeleitet. Das Verfahren wurde ruhend gestellt. Bis jetzt sind in diesem Verfahren bei uns die 3100 und 3104 entstanden.

Währen das Verfahren ruhend gestellt ist, haben wir mit der Gegenseite einen Aufhebungsvertrag gemacht. Unser Mandant zieht aus der Wohnung und bekommt dafür eine Abfindung. Gleichzeitig wurde in dem Aufhebungsvertrag ausgemacht, dass die Gegenseite unsere Kosten aus dem gerichtlichen Räumungsverfahren zu tragen hat und die Klage zurücknimmt. Wir stellen dafür keinen Kostenantrag.

Meine Frage nun:

Entsteht für den Aufhebungsvertrag die 1003 ? Gegenüber dem Mandanten würde ich die ja abrechnen. Aber was ist mit dem Gegner. Dieser hat sich ja verpflichtet unsere Gebühren in dem Räumungsverfahren zu tragen. Fällt der Aufhebungsvertrag auch da rein oder muss der Gegner diese nicht tragen, da die nicht im gerichtlichen Räumungsverfahren sind.

Bitte um Hilfe :sad: :oops:

Re: Abrechnugn Einigungsgebühr

Verfasst: 17.05.2019, 12:19
von Anahid
Der Vergleich dient zur Beendigung eines anhängigen Rechtsstreits; damit ist die Einigungsgebühr Teil der Verfahrenskosten. Meiner Meinung nach sind also auch diese Kosten von dem Vergleich umfasst.

Re: Abrechnugn Einigungsgebühr

Verfasst: 17.05.2019, 12:22
von suzette
Da hätte es Sinn gemacht, auch die Frage der Erstattung der Einigungsgebühr mit in den "Aufhebungsvertrag" aufzunehmen. Oder den Vergleich gerichtlich protokollieren zu lassen, dann würde die Einigungsgebühr zu den "Kosten des gerichtlichen Räumungsverfahrens" gehören.

So aber denke ich, ihr bekommt die Einigungsgebühr vom Gegner nicht.

Re: Abrechnugn Einigungsgebühr

Verfasst: 17.05.2019, 14:22
von Anniii1122
Ich bin da wirklich gespalten. Ihr beiden habt natürlich recht.

Ich würde die Einigungsgebühr ansetzen da ich mir auch denke, dass es ja der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens dient.

Aber dann denke ich mir auch wieder, der Gegner wird es nicht bezahlen da es nicht im Vertrag steht...

Ich könnte es ansetzen und schauen was da raus kommt. Wenn er die EG nicht einsieht, dann würde ich die rausholen. Aber ich denke wirklich, es wird nichts bringen.

Vielen Dank für Eure schnelle Rückmeldung und ein erholsames Wochenende :)