Abrechnugn Einigungsgebühr
Verfasst: 17.05.2019, 12:09
Hallo Zusammen,
ich melde mich mit einer Frage, zu der ich weder im Internet was finde noch in dem Forum
Der Gegner hat gegen unseren Mandanten ein gerichtliches Verfahren wegen Räumung eingeleitet. Das Verfahren wurde ruhend gestellt. Bis jetzt sind in diesem Verfahren bei uns die 3100 und 3104 entstanden.
Währen das Verfahren ruhend gestellt ist, haben wir mit der Gegenseite einen Aufhebungsvertrag gemacht. Unser Mandant zieht aus der Wohnung und bekommt dafür eine Abfindung. Gleichzeitig wurde in dem Aufhebungsvertrag ausgemacht, dass die Gegenseite unsere Kosten aus dem gerichtlichen Räumungsverfahren zu tragen hat und die Klage zurücknimmt. Wir stellen dafür keinen Kostenantrag.
Meine Frage nun:
Entsteht für den Aufhebungsvertrag die 1003 ? Gegenüber dem Mandanten würde ich die ja abrechnen. Aber was ist mit dem Gegner. Dieser hat sich ja verpflichtet unsere Gebühren in dem Räumungsverfahren zu tragen. Fällt der Aufhebungsvertrag auch da rein oder muss der Gegner diese nicht tragen, da die nicht im gerichtlichen Räumungsverfahren sind.
Bitte um Hilfe
ich melde mich mit einer Frage, zu der ich weder im Internet was finde noch in dem Forum
Der Gegner hat gegen unseren Mandanten ein gerichtliches Verfahren wegen Räumung eingeleitet. Das Verfahren wurde ruhend gestellt. Bis jetzt sind in diesem Verfahren bei uns die 3100 und 3104 entstanden.
Währen das Verfahren ruhend gestellt ist, haben wir mit der Gegenseite einen Aufhebungsvertrag gemacht. Unser Mandant zieht aus der Wohnung und bekommt dafür eine Abfindung. Gleichzeitig wurde in dem Aufhebungsvertrag ausgemacht, dass die Gegenseite unsere Kosten aus dem gerichtlichen Räumungsverfahren zu tragen hat und die Klage zurücknimmt. Wir stellen dafür keinen Kostenantrag.
Meine Frage nun:
Entsteht für den Aufhebungsvertrag die 1003 ? Gegenüber dem Mandanten würde ich die ja abrechnen. Aber was ist mit dem Gegner. Dieser hat sich ja verpflichtet unsere Gebühren in dem Räumungsverfahren zu tragen. Fällt der Aufhebungsvertrag auch da rein oder muss der Gegner diese nicht tragen, da die nicht im gerichtlichen Räumungsverfahren sind.
Bitte um Hilfe