Guten Morgen zusammen,
folgender Fall:
Bauaufsicht erlässt Nutzungsuntersagung. Bauherr geht durch uns im Widerspruch (gg Baubehörde). Aussetzung der Vollziehung. Nach mehren Schriftsätzen erlässt die Baubehörde ein Erledigungsschreiben. Festgesetzte Kosten gem. Streiwert 5000€.
Mein Chef setzt aber den Streitwert nach billigem Ermessen (geschätzt 100.00€) fest.
Kostennote an Mandant:
1,8 (sus 100.000€) gem. 13, 14, RVG, 2300 VV
1,8 (aus 50.000€) gem. 13, 14, RVG 2300 VV
zzgl. Ausgaben und MwSt
Darf ich eine RG stellen oder muss ich jeweils eine RG an unserem Mdt. stellen.
Stehe iwie auf‘m Schlauch bzw. richtigen Streiteer und Kosten
Kosten Verwaltungsakt Außergerichtlich
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- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ob hier ein 1,8 Gebühr angesetzt werden kann, können wir nicht beurteilen. Den Streitwert können wir ebenfalls nicht beurteilen. Dein Chef wird schon einen Grund haben, warum er den so angesetzt haben will. Definitiv sind der Widerspruch und der Aussetzungsantrag verschiedene Angelegenheiten, sodass hier 2 x die GG abgerechnet werden kann.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Foren-Praktikant(in)
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- Beruf: Re-No Gehilfin
Das habe ich mir schon Gedacht. Wollte nur auf Nummer-Sicher gehen, so oft kommt es ja nicht vor (Verwaltungsakt).
Danke für die Unterstützung
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