Dauer der Ausbildung

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Geniesserin
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#11

01.03.2019, 12:24

So, eine Nachfrage bei unserer betroffenen Azubine hat folgendes ergeben:
Der Berufsschullehrer hat ihnen erklärt, dass die mündliche Prüfung Anfang Juni sein wird. Zu diesem Zeitpunkt steht aber noch nicht fest, ob sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Dies wird wohl erst Mitte Juni der Fall sein. Die Aushändigung der Prüfungsurkunden erfolgt dann Ende Juni, und bis dahin soll das Ausbildungsverhältnis laut Lehrer dauern.

Es ist also nicht Ende Juli, sondern bereits Ende Juni, aber dennoch macht mich das sehr stutzig. Sie wird ihn nochmal darauf ansprechen und genauer nachfragen, woraus sich das ergeben sollte.
Es bleibt spannend.
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Sera
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#12

01.03.2019, 13:52

Geniesserin hat geschrieben:
01.03.2019, 12:24
So, eine Nachfrage bei unserer betroffenen Azubine hat folgendes ergeben:
Der Berufsschullehrer hat ihnen erklärt, dass die mündliche Prüfung Anfang Juni sein wird. Zu diesem Zeitpunkt steht aber noch nicht fest, ob sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Dies wird wohl erst Mitte Juni der Fall sein. Die Aushändigung der Prüfungsurkunden erfolgt dann Ende Juni, und bis dahin soll das Ausbildungsverhältnis laut Lehrer dauern.

Es ist also nicht Ende Juli, sondern bereits Ende Juni, aber dennoch macht mich das sehr stutzig. Sie wird ihn nochmal darauf ansprechen und genauer nachfragen, woraus sich das ergeben sollte.
Es bleibt spannend.
Das ist ja wirklich eine seltsame Regelung :kopfkratz

Ich kenne es von hier so, dass man zur mündlichen Prüfung garnicht erst zugelassen wird, wenn man die schriftliche vergeigt hat (zumindest so vergeigt, dass auch eine mündliche Nachprüfung nichts ändern würde).

Mich würde mal interessieren, wo der Lehrer das her hat, wenn du selbst keine genaueren Infos in der Verordnung oder im Ausbildungsvertrag der Azubine findest.
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skugga
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#13

01.03.2019, 13:58

Sera hat geschrieben:
01.03.2019, 13:52
Geniesserin hat geschrieben:
01.03.2019, 12:24
So, eine Nachfrage bei unserer betroffenen Azubine hat folgendes ergeben:
Der Berufsschullehrer hat ihnen erklärt, dass die mündliche Prüfung Anfang Juni sein wird. Zu diesem Zeitpunkt steht aber noch nicht fest, ob sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Dies wird wohl erst Mitte Juni der Fall sein. Die Aushändigung der Prüfungsurkunden erfolgt dann Ende Juni, und bis dahin soll das Ausbildungsverhältnis laut Lehrer dauern.

Es ist also nicht Ende Juli, sondern bereits Ende Juni, aber dennoch macht mich das sehr stutzig. Sie wird ihn nochmal darauf ansprechen und genauer nachfragen, woraus sich das ergeben sollte.
Es bleibt spannend.
Das ist ja wirklich eine seltsame Regelung :kopfkratz

Ich kenne es von hier so, dass man zur mündlichen Prüfung garnicht erst zugelassen wird, wenn man die schriftliche vergeigt hat (zumindest so vergeigt, dass auch eine mündliche Nachprüfung nichts ändern würde).

Mich würde mal interessieren, wo der Lehrer das her hat, wenn du selbst keine genaueren Infos in der Verordnung oder im Ausbildungsvertrag der Azubine findest.
Na, vor allen Dingen ist es doch völlig wumpe, ob ich die Urkunde in der Hand habe oder nicht - wichtig ist doch das Datum der bestandenen Prüfung...
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#14

01.03.2019, 14:10

Also das ist ja echt seltsam. Ich bin gespannt auf die Fortsetzung :mrgreen:
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SiBa
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#15

01.03.2019, 14:27

skugga hat geschrieben:
01.03.2019, 13:58
Sera hat geschrieben:
01.03.2019, 13:52
Geniesserin hat geschrieben:
01.03.2019, 12:24
So, eine Nachfrage bei unserer betroffenen Azubine hat folgendes ergeben:
Der Berufsschullehrer hat ihnen erklärt, dass die mündliche Prüfung Anfang Juni sein wird. Zu diesem Zeitpunkt steht aber noch nicht fest, ob sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Dies wird wohl erst Mitte Juni der Fall sein. Die Aushändigung der Prüfungsurkunden erfolgt dann Ende Juni, und bis dahin soll das Ausbildungsverhältnis laut Lehrer dauern.

Es ist also nicht Ende Juli, sondern bereits Ende Juni, aber dennoch macht mich das sehr stutzig. Sie wird ihn nochmal darauf ansprechen und genauer nachfragen, woraus sich das ergeben sollte.
Es bleibt spannend.
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Ich kenne es von hier so, dass man zur mündlichen Prüfung garnicht erst zugelassen wird, wenn man die schriftliche vergeigt hat (zumindest so vergeigt, dass auch eine mündliche Nachprüfung nichts ändern würde).

Mich würde mal interessieren, wo der Lehrer das her hat, wenn du selbst keine genaueren Infos in der Verordnung oder im Ausbildungsvertrag der Azubine findest.
Na, vor allen Dingen ist es doch völlig wumpe, ob ich die Urkunde in der Hand habe oder nicht - wichtig ist doch das Datum der bestandenen Prüfung...
Das halte ich auch für Quatsch. Ich konnte wegen Krankheit meine Urkunde erst im Herbst bei der Kammer abholen und trotzdem ist meine Ausbildung bereits voher abgeschlossen gewesen...
Sonst hätte ich mich ja als vollwertig ausgebildete ReNo beworben, obwohl ich es noch gar nicht war...? :kopfkratz :vogel
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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#16

04.03.2019, 15:46

Das Ganze widerspricht auch § 22 der Prüfungsordnung der RAK OL. Dort heißt es:
Werden die Prüfungsleistungen in einem oder mehreren Prüfungsfächern mit ungenügend bewertet oder werden die Prüfungsleistungen in drei oder mehr Prüfungsfächern mit mangelhaft bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. In diesen Fällen findet eine mündliche Prüfung nicht mehr statt.
Die Prüfungsordnung sieht also ausdrücklich vor, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung bereits die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vorliegen. So kenne ich es auch. Es gab damals bei uns auch Fälle, wo Leute zwischen zwei Zensuren standen und dann in der mündlichen Prüfung entsprechend befragt worden sind. Die Auskunft vom Lehrer passt irgendwie gar nicht zum vorgesehenen Prüfunsgablauf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Ausnahmeregelung gibt, wenn z. B. eine Berufsschule wg. Personalmangel nicht in der Lage ist, die schriftlichen Prüfungsergebnisse vor der mündlichen Prüfung festzustellen. Ich würde mal bei der RA-Kammer und der Landesschulbehörde nachhaken.
Sally20
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#17

07.03.2019, 14:15

Hallo :) ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Befinde mich selbst im 3. Lehrjahr und hab im Mai meine schriftlichen Prüfungen, allerdings in Baden-Württemberg. Bei uns sind die mündlichen Prüfungen erst im Juli (der genaue Tag steht noch aus), wenn man diese besteht, ist das Ausbildungsverhältnis beendet.
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