VB-Frist verpennt.

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Pauline007
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 30.03.2006, 09:19

#1

02.05.2006, 16:10

Hallo Leute.

Wie ist denn das wenn man die VB Frist verpennt der SChuldner die Ratenzahlung aber nicht fortsetzt, bzw. die Restzahlung nicht leistet ? Sind die Ksoten für den erneuten Mahnbescheid vom SChuldner zu tragen ?

:hm
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#2

02.05.2006, 16:29

Was meinst du mit "VB-Frist"???

Geht das ein bißchen genauer?

:-)
Gast

#3

02.05.2006, 16:41

die frist von sechs monaten?
Andreas

#4

02.05.2006, 16:48

Sie meint sicher die Frist zur Beantragung des VB, da die Wirkung des MB ja nach 6 Monaten flöten geht.

Gute Frage übrigens :!:

Spontan kann ich sie nicht beantworten, mir kommen aber durchaus Zweifel - wir handhaben es so, daß generell ein VB beantragt wird, ob Ratenzahlungsvereinbarung oder nicht. Dem Schuldner wird dann halt gesagt, daß er diese zu tragen hat.

Hast du schon mal im Zöller nachgesehen, beim 91er ? Vielleicht sagt der was darüber.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

02.05.2006, 20:39

Nach 6 Monaten wird der VB-Antrag abgelehnt, da es ja keinen MB mehr gibt.
Hatten wir vor ein paar Jahren mal.
Man muss dann nen neuen MB beantragen und dann halt innerhalb der 6-Monats-Frist den VB sofort hinterher jagen.

Wir machen es jetzt immer so, dass wir sagen "Ratenzahlung OK, aber wir bekommen nen Titel aus dem wir nicht vollstrecken - es sei denn die Raten werden nicht gezahlt"
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#6

02.05.2006, 22:10

Habt ihr einen Teilzahlungsvergleich mit dem Schuldner geschlossen? Wenn er diesen unterschrieben hat; dann kannst (musst du wohl) einen neuen MB machen. Allerdings sind die Zahlungen des Schuldners ja erst auf die Kosten zu buchen. Als Katalognummer beim neuen MB, kann man dann "Anerkenntnis" eingeben, da er die Forderung mit der Unterschrift vom TZ-Vergleich ja anerkannt hat.

Wir machen es übrigens auch so, dass wir immer den VB beantragen; auch wenn der Schuldner vorher Teilzahlungen leisten will. Quasi als Absicherung. Wenn der VB aus irgendeinem Grund nicht beantragt wird; dann notieren wir die 6-Monats-Frist immer.
Pauline007
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 30.03.2006, 09:19

#7

03.05.2006, 08:48

Hallo !

Wir hatten eine Ratenzahlung vereinbart, aber hier keine Vereinbarung unterschreiben lassen. Die hätte sie auch nicht unterschrieben. Hat auch nur schleppend gezahlt, aber halt dann doch immer wieder. Jetzt war es so dass sie den rest hätte zahlen sollen und dies auch zusagte und naja, wir uns verguckt haben und die frist verkehrt notiert.

Die Zahlungen sind sowieso erst auf die Kosten angerechnet worden. Es ist halt jetzt noch ein Rest der HF offen.

Aber wenn ich jetzt, falls sie nicht zahlt, nochmal einen Mahnbescheid beantragen muss. Muss sie dann die Kosten tragen ???? oder wir ??? (weil eigentlich kommen die ja gleich in den titel mitrein ???
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#8

03.05.2006, 10:37

Also ich würd IHR die Kosten aufbrummen für den 2. MB, da sie ja nicht gezahlt hat.
Viele Grüße

ich
Antworten