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max.1
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#1
14.12.2018, 11:43
wir haben ein Mandat erst 2 Wochen vor einem Urteil bekommen und bei Gericht angezeigt,
vorher gab es keinerlei anwaltliche Vertretung unserer Partei, obwohl die VG-Klage schon 2 Jahre anhängig war.
Nun haben wir da gewonnen und ich muss den Kfb-
Antrag machen. Kann ich die Zinsen ab Rechtshängigkeit verlangen, obwohl wir erst 14 Tage vor dem Urteil befasst waren oder muss das mit unserer Beauftragung sein, also 14 Tage.
Gruss und Danke
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CeNedra
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#2
14.12.2018, 11:47
Also die Zahlung auf den KfB ist erst ab Antragstellung zu verzinsen.
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Pitt
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
14.12.2018, 12:40
Die Kosten sind gem. § 104 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 173 VwGO ab Antragseingang zu verzinsen.