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Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 02.12.2018, 21:07
von skugga
Adora Belle hat geschrieben:
02.12.2018, 18:45
Stand das 2. Lehrjahr von Anfang an in der Frage?
Ja.

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 10:54
von Blueberry
Naja bei uns herrscht schon Personalmangel, aber trotzdem finde ich es nicht ganz in Ordnung, wenn der Anwalt einem Azubi im 2. LJ einen solchen KFA gibt und dann ernsthaft erwartet, sie würde das alleine schon hinkriegen.
Aber vielleicht ist das nur meine Meinung ... :kopfkratz

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 11:05
von 13
Blueberry hat geschrieben:
03.12.2018, 10:54
Aber vielleicht ist das nur meine Meinung ... :kopfkratz
Der Fred sagt doch etwas anderes aus :?: :!:

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 13:35
von Pitt
Ich kann Dino nur zustimmen. In meiner Ausbildungszeit hieß es, dass es das mit Abstand unbeliebteste Arbeitsgebiet ist und man später bei Bewerbungen super Chancen hätte, wenn man sich darauf spezialisiert. Was soll ich sagen, ich bin in der Ausbildung darauf reingefallen und hatte ab dem 3. Lehrjahr die Kostenfestsetzung der Kanzlei an der Backe.
Wenn jemand erst wenige RVG-Kenntnisse sammeln konnte, kann man ihm zwar die Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrages aufs Auge drücken, aber nur, wenn jemand mit RVG-Erfahrung das Ganze hinterher kontrolliert. Du erwähnst in Deinem Thread, dass auch Fahrtauslagen und Abwesenheitsgeld zu berücksichtigen sind. Nur für den RA oder auch Parteireisekosten? JVEG-Kenntnisse dürften dann ja wahrscheinlich gar nicht vorliegen. Wenn der Chef das aber unbedingt so haben will, muss er die alleinige Bearbeitung halt in die Hände des Azubis geben. Er darf sich hinterher nur nicht beschweren, wenn dann evtl. weniger Gebühren als grundsätzlich erstattungsfähig wären, festgesetzt werden.

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 14:59
von Coco Lores
Also bei allem Verständnis für die "sanfte" Rangehensweise, aber sollte ein Azubi im 2. Lehrjahr nicht schon genug Erfahrungen im RVG haben, um zumindest die Grundgebühren richtig ermitteln zu können?

Fahrtkostenberechnung und Abwesenheitsgeld etc. sind Feinarbeiten, die hinterher noch zusammen erarbeitet werden können, aber zumindest wissen in welchem Teil des RVG diese stehen, sollte man doch schon oder?

Ich weiß es nicht zu 100 %, da meine Ausbildung schon so lange zurückliegt und ich auch von Anfang an in der Kanzlei voll mitarbeiten musste, deshalb nehmt meinen Kommentar bitte nicht als Kritik oder so!

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 15:13
von Adora Belle
Das war doch aber gar nicht die Frage. Die Eckdaten waren - Azubi ohne nennenswerte Vorkenntnisse, alleinige Bearbeitung. Sinnvoll oder nicht? Und genau das haben wir beantwortet. Zum großen Teil mit nein.

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 15:28
von 13
Nehmen wir mal den "worst case" an: Die Berufsschule versagt, weil die Lehrkräfte von Kosten nicht wirklich Ahnung haben. In der Kanzlei darf kopiert und Ablage gemacht werden. Lust zu einer vernünftigen Ausbildung ist aus verschiedenen Gründen nicht vorhanden. Wo sollen da die Kenntnisse herkommen? Auch das (ungeliebte) Kostenrecht schüttelt man nicht eben mal aus dem Ärmel. Es muss nicht überall so sein, aber oft genug hat man es im Forum schon gelesen. Von nix kommt nix, da muss man sich schon die Zeit für eine fruchtbare Ausbildung nehmen. Mit der Methode "mach was, aber mach was" kommt man da nicht weit. Hinzu kommt, das viele RAe kostenmäßig selbst im Nebel stochern. Da fällt mir wieder der RA in meinem Dienstzimmer ein: "Können Sie mir mal sagen, welche Gebühren/Auslagen ich ansetzen kann? Ich habe davon so gar keine Ahnung". Und so etwas läuft als Ausbildungskanzlei... :patsch

Natürlich gibt es anders herum auch Azubis, die zu nichts Lust haben und denen die Ausbildung mehr oder weniger 8-spurig am Auspuff vorbeigeht. Hauptsache ist, sie sitzen warm und trocken und nehmen den Willigen den Platz weg.

Re: KFA erstellen Azubi

Verfasst: 03.12.2018, 16:01
von Coco Lores
Adora Belle hat geschrieben:
03.12.2018, 15:13
Das war doch aber gar nicht die Frage. Die Eckdaten waren - Azubi ohne nennenswerte Vorkenntnisse, alleinige Bearbeitung. Sinnvoll oder nicht? Und genau das haben wir beantwortet. Zum großen Teil mit nein.
Und die Frage, ob es sinnvoll ist oder nicht beruht doch darauf, dass der Azubi scheinbar keine oder keine ausreichenden Kenntnisse im RVG hat. Hätte er diese Kenntnisse, wäre die Frage doch überflüssig :nachdenk