KFA erstellen Azubi

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Blueberry

#1

30.11.2018, 09:21

Guten Morgen,

ich möchte mal eure Meinung wissen: Kann man einem Azubi im 2. Lehrjahr schon einen komplizierteren KFA mit Fahrtkosten/Abwesenheitspauschale geben zur alleinigen Bearbeitung auch wenn sie noch fast keine RVG-Kenntnisse hat? Wie macht ihr das?

LG
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Sputnik85
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#2

30.11.2018, 09:32

Wieso nicht? Soll sich die/der Azubi doch mal durch die Akte wühlen und einen Entwurfs-KFA machen. Wenn sie/er fertig ist, kanns doch in Ruhe besprochen werden. Ich seh das nicht als Problem.
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#3

30.11.2018, 09:45

Sputnik85 hat geschrieben:
30.11.2018, 09:32
Wieso nicht? Soll sich die/der Azubi doch mal durch die Akte wühlen und einen Entwurfs-KFA machen. Wenn sie/er fertig ist, kanns doch in Ruhe besprochen werden. Ich seh das nicht als Problem.
Ich widerspreche Dir ja selten :knutsch , aber angesichts dessen:
Blueberry hat geschrieben:
30.11.2018, 09:21
auch wenn sie noch fast keine RVG-Kenntnisse hat?
könnte es schon ein Problem werden. Ich würde es ihr in jedem Fall nicht zur "alleinigen" Bearbeitung geben sondern mit ihr zusammen machen. Man muss ihr ja auch erklären, wie man an so was "rangeht".
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#4

30.11.2018, 09:50

Ich sehe auch nicht, welchen Zweck das haben soll. Will man den Azubi irgendwie beschäftigen, und er soll sich mal ausprobieren? Dann kann man ihn sicher mit der Akte hinsetzen, und später mit ihm besprechen, welche Gedanken er sich dazu gemacht hat. Soll die Arbeit geschafft werden? Dann halte ich es nicht für sinnvoll. Der Azubi fühlt sich unter Druck gesetzt, und ungeprüft rausschicken kann man es sowieso nicht.

Also nein, alleinige Bearbeitung bei dem Kenntnisstand ist nicht sinnvoll.
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Sputnik85
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#5

30.11.2018, 10:36

Es geht für mich eher darum, dass der/die Azubi den Umgang mit den Akten lernt. Ist für mich auch keine "Beschäftigungstherapie" oder sonstiges. Es dient meiner Meinung nach dazu, dass man sich damit beschäftigt "was könnte angefallen sein" auch wenn man nur wenig Kenntnisse hat. Dass es nicht ungeprüft rausgehen darf, sollte wohl jedem klar sein! Daher sagte ich "Wenn sie/er fertig ist, kanns doch in Ruhe besprochen werden."
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#6

30.11.2018, 11:42

Was soll es denn bringen, wenn der Azubi so gut wie keine RVG-Kenntnisse hat? Wenn ich nicht weiß, was es überhaupt für Gebühren und Auslagen etc. gibt, kann ich mir auch keine Gedanken machen, welche Gebühren "fallspezifisch" angefallen sein könnten.

Endresultat: Azubi guckt sich die Akte ne Stunde lang an, kommt vielleicht auf die VG, ggf. Anrechnung GG und die TG und dann ... sprichst du die Sache durch und Azubi ist total gefrustet, weil du ihm eine unlösbare Aufgabe gestellt hast.

Da halte ich es mit den Vorschreibern: Setz dich daneben und macht es zusammen. Schließlich legst du auch keinem, der keine Ahnung von ZV hat eine VA vor und fragst, was er damit anfangen würde.
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#7

01.12.2018, 19:29

Hallo :)

Ich sehe das ähnlich wie meine Vorposter, dass RVG ist einfach zu kompliziert und umfangreich, als das man sich da ohne Vorkenntnisse mal eben einarbeiten kann. Den/Die Azubi wird es nur frustrieren, schön ist es doch, wenn man die praktische Ausbildung analog zum Berufsschulunterricht führen kann.
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#8

02.12.2018, 06:29

Wie die Vorposter. Ich habe selbst jahrelang Anwärter bei Gericht im RVG ausgebildet. Die haben in der ersten Woche überhaupt keine Akte gesehen, sondern erst mal in lockerer Weise vermittelt bekommen, worum es überhaupt geht. Ohne Basiswissen kann man mit dem RVG bzw. einer KFA-Erstellung rein gar nichts anfangen. Das fängt schon damit an, dass man suchen muss, wo man suchen muss. Welche Gebühren kommen am häufigsten vor und wie ermittelt man deren Entstehung. Sowas kann doch nicht automatisch verlangt werden. Vielmehr ist eine sukzessive Ausbildung vonnöten. Hinzu kommt, dass man das Rechtsgebiet, von Haus aus dröge und nicht gerade prickelnd, auch schmackhaft gemacht werden muss. Es gilt allgemein zwar als "Billiggebiet", ist aber später von immenser Bedeutung. Wer da keine gute Ausbildung hat, besitzt 136.
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#9

02.12.2018, 11:43

Hallo Blueberry!

Wie seit ihr denn in der Kanzlei besetzt? Seit ihr so wenige, dass man dem Azubi im 2. Lehrjahr diesen KFA hinlegen möchte oder hat es andere Gründe?
Ist denn der Azubin schon seit Anfang an bei euch?
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
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#10

02.12.2018, 18:45

Stand das 2. Lehrjahr von Anfang an in der Frage?
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