Hallo, ich bin grad an den Hausaufgaben für Kostenrecht und die letzte Aufgabe hat es in sich, vielleicht kann mir jemand helfen (bin 2. Ausbildungsjahr):
Klage auf Zahlung von 2.000 €, Beklagte bestreitet die Forderung und rechnet hilfsweise mit Gegenforderungen auf, jede hat einen anderen Rechtsgrund:
a) Gegenforderung 2.500,- €
b) Gegenforderung 1.800,- €
c) Gegenforderung 3.200,- €
d) Gegenforderung 5.000,- €
Gericht weist Klage ab. Aus den Urteilsgründen ergibt sich, dass das die Forderung begründet ist. Die Gegenforderungen aus a) und b) sind unbegründet, die Klageforderung durch Aufrechnung mit begründeten Gegenforderung aus c) erloschen ist.
Meine Überlegung: Gegenstandswert: 2.000,- € aus Klage, da darüber entschieden wurde
+ 2.000,- € aus Gegenforderung c) (da max. in Höhe der Klageforderung)
nun wurde über a) und b) ja aber auch entschieden, nur dass diese unbegründet sind, werden die dennoch mit addiert ?
+ 2.000,- € aus a)
+ 1.800,- € aus b)
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= 7.800,- €
Danke im Voraus
VG