Mietrecht, Terrasse + Gartennutzung

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Anniii1122
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#1

23.07.2018, 14:34

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mich extra nur wegen diesem Thema/dieser Frage angemeldet.

Habe gesucht und gesucht und nichts dazu gefunden :-? :sad:

Sachverhalt:

Mandantin ist eine Erbengemeinschaft die eine Eigentumswohnung hat.

In dieser Wohnung wohnen Mieter.

1) Laut Mietvertrag dürfen die Mieter die Terrasse nicht mit nutzen (machen es jedoch trotzdem). Mandantin möchte wissen, wie die RA Gebühren aussehen, wenn wir den Mietern untersagen, die Terrasse weiter mitzubenutzen.

2) Die Mieter nutzen auch den Garten (laut Mietvertrag ist dies erlaubt). Da im Mietvertrag drin steht, dass die Mieter den Garten auch pflegen sollen und die dies nicht tun, möchte Mandantin, dass wir den Mietern nun mitteilen, dass die den Garten nicht weiter nutzen dürfen bzw. einen Mietnachtrag machen dann..

Meine Frage; was ist in dieser Sache der Streitwert? Muss ich es separat abrechnen oder geht auch zusammen? Der Jahreswert als Streitwert wäre falsch :sad:

Aber was ist dann mein Streitwert?

HILFE :(
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Laska
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#2

24.07.2018, 09:00

Ich würde evtl. den Regelstreitwert nehmen... dies würde ich aber vorher mit dem Chef abklären. ;)
Liebe Grüße

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