Rechtsbehelfsbelehrung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Ani82
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 04.06.2018, 15:16
Beruf: Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

12.07.2018, 14:39

Hallo,

ich habe ein Urteil vorliegen, in dem ich nicht aus der Rechtsbehelfsbelehrung schlau werde:

"Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch diese Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,
1. wenn der WErt des Beschwerdegegenstandes 600,00 € übersteigt od
2. wenn die Berufung in dem Urteil zugelassen worden ist."

2. fällt schon mal raus -
zu 1.: der Kläger erhält unter 600,00 € und auch der Streitwert, der eingeklagt wurde liegt unter 600,00 € - d. h., es ist keine Berufung zulässig, oder sehe ich das falsch?

VG
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

12.07.2018, 15:33

511 zpo. Ich würde auch sagen nein.
Bild
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#3

12.07.2018, 15:37

So ist es. Ich gehe mal davon aus, dass die Grundlage §511 II ZPO ist.
Ani82
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 04.06.2018, 15:16
Beruf: Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

12.07.2018, 16:07

Danke für die Antworten. Mir ist inzwischen auch eingefallen, dass ich ja mein Schulbuch 3. Lehrjahr hier hab :patsch und dort ist es auch nochmal erläutert.
Antworten