Hallo,
ich habe ein Urteil vorliegen, in dem ich nicht aus der Rechtsbehelfsbelehrung schlau werde:
"Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch diese Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,
1. wenn der WErt des Beschwerdegegenstandes 600,00 € übersteigt od
2. wenn die Berufung in dem Urteil zugelassen worden ist."
2. fällt schon mal raus -
zu 1.: der Kläger erhält unter 600,00 € und auch der Streitwert, der eingeklagt wurde liegt unter 600,00 € - d. h., es ist keine Berufung zulässig, oder sehe ich das falsch?
VG
Rechtsbehelfsbelehrung
- paralegal6
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511 zpo. Ich würde auch sagen nein.