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Ani82
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#1
12.07.2018, 14:39
Hallo,
ich habe ein Urteil vorliegen, in dem ich nicht aus der Rechtsbehelfsbelehrung schlau werde:
"Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch diese Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,
1. wenn der WErt des Beschwerdegegenstandes 600,00 € übersteigt od
2. wenn die Berufung in dem Urteil zugelassen worden ist."
2. fällt schon mal raus -
zu 1.: der Kläger erhält unter 600,00 € und auch der Streitwert, der eingeklagt wurde liegt unter 600,00 € - d. h., es ist keine Berufung zulässig, oder sehe ich das falsch?
VG
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paralegal6
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#2
12.07.2018, 15:33
511 zpo. Ich würde auch sagen nein.
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...
- Kennt alle Akten auswendig
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#3
12.07.2018, 15:37
So ist es. Ich gehe mal davon aus, dass die Grundlage §511 II ZPO ist.
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Ani82
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#4
12.07.2018, 16:07
Danke für die Antworten. Mir ist inzwischen auch eingefallen, dass ich ja mein Schulbuch 3. Lehrjahr hier hab
und dort ist es auch nochmal erläutert.