Ergebnisse der Abschlussprüfung - neue Verordnung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
chakuzaLady
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 25.07.2015, 12:40
Beruf: Azubi RA-Angestellte

#1

07.04.2018, 21:25

Hallo ihr lieben :)
Momentan stehen bekanntlich die Abschlussprüfungen an. Einige von euch hatten schon nach der neuen Ordnung die Prüfungen geschrieben. Im Kammerbezirk Celle war jetzt der 1. Durchlauf nach der neuen Ordnung gewesen. Die Lehrer geben nur schwammige Antworten bezüglich den Zeitpunkt der Prüfungsergebnisse. Jetzt möchte ich gerne wissen, wann es bei euch die Prüfungsergebnisse gab nach der neuen Ordnung. Manche Lehrer behaupten, die Ergebnisse gibt es vor der mündlichen Prüfung und andere meinen, erst nach der mündlichen Prüfung per Post. Zum anderen möchte ich wissen, was man in Bewerbungen für einen Zeitpunkt als Arbeitsbeginn nennt, wenn man nicht übernommen wird.

Entschuldigt, falls es nicht verständlich genug ist.
Ich wünsche allen ansonsten einen schönen Abend :)
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2961
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

08.04.2018, 10:34

Deine Ausbildung endet mit dem Tag der Bekanntgabe deines Prüfungsergebnisses. Wenn du keinen Urlaubsanspruch mehr hast könntest du theoretisch am Tag danach in einem neuen Büro anfangen. Zur neuen Prüfung kann ich leider nichts sagen
Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4841
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

08.04.2018, 10:42

Da das Bestehen der schriftlichen Prüfung zwingend erforderlich ist für die Zulassung zur mündlichen Prüfung muss es die Ergebnisse selbstverständlich vor der mündlichen Prüfung geben.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
chakuzaLady
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 25.07.2015, 12:40
Beruf: Azubi RA-Angestellte

#4

08.04.2018, 12:27

Danke für eure Antworten. Dass das Bestehen der schriftlichen Prüfung Voraussetzung ist für die Zulassung der mündlichen Prüfung, wusste ich nicht.
jeyen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 07.07.2016, 12:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

15.06.2018, 11:26

Ich bin dieses Jahr ebenfalls nach der neuen Ordnung geprüft worden und wir hatten erst zwei Tage die schriftlichen und dann direkt am dritten Tag die mündliche Prüfung ... warte aber auch auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung. Bei uns die Kammer meinte, diese würden Ende Juni Anfang Juli ankommen. Die Konferenz war allerdings bereits am 12. Juni
jeyen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 07.07.2016, 12:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

23.06.2018, 13:29

meine Ergebnisse waren gestern im Briefkasten :) habe auch bestanden
demnach sollten deine Ergebnisse entweder auch schon da sein oder sollten im Laufe der Woche kommen
Antworten