Richtig aus dem BGB zitieren

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Gast

#1

23.08.2007, 18:40

In der Schule beschäftigen wir uns nun sehr viel mit dem BGB. Wir haben es bis jetzt nur besprochen. Abkürzungen haben wir uns auch aufgeschrieben. Aber wie zitiere ich richtig daraus?
Es gibt verschiedene Zitierarten... aber welche ist die "gängigste"?

Liebe Grüße,
MissBounty***
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lady_lydili
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#2

23.08.2007, 18:46

ich denke, dass kann man nicht so genau sagen. ich für mich halte die nachfolgende zitierweise als die gängiste

§ 5 IV 3 BGB (keine ahnung, ob es den gibt, hab kein BGB zur hand und ist nur n beispiel)....

viel sieht man aber auch: § 5 Abs. 4 Stz (oder S.) 3 BGB.

ich denke, dass musst du erstens mit deinen anwälten absprechen und zweitens auch für dich entscheiden, was du magst und mit was du zurecht kommst.

viel spaß in der ausbildung!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Janin

#3

23.08.2007, 18:49

da muss ich lady_lydili zustimmen. jede kanzlei zitiert die gesetze anders. finde aber die erste version von lady_lydili am besten. so mache ich es nämlich auch.
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No.Me.
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#4

23.08.2007, 19:35

In der Schule haben wir das auch die erste Version von lady_Lydili gelernt. Ist glaub ich auch die gängigste zitier Art. Ich habs jedenfalls auch immer so gemacht, jetzt muss ich es anders machen (zweite Version)
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Pepsi
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#5

23.08.2007, 19:36

jep, Absatz kann man entweder mit römischer Zahl oder eben mit (abgekürztem) Wort und Zahl zitieren, Satz wird mit "Satz.." oder "S. .." zitiert und die Nummern mit "Nr. .." und Halbsatz mit "Hs .." oder "Halbsatz .." wobei Satz und Halbsatz eigentlich keiner ausschreibt
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#6

23.08.2007, 19:52

Pepsi hat geschrieben:jep, Absatz kann man entweder mit römischer Zahl oder eben mit (abgekürztem) Wort und Zahl zitieren, Satz wird mit "Satz.." oder "S. .." zitiert und die Nummern mit "Nr. .." und Halbsatz mit "Hs .." oder "Halbsatz .." wobei Satz und Halbsatz eigentlich keiner ausschreibt
Schtümmt! :wink:
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StineP

#7

23.08.2007, 19:53

So machen wir das eigentlich auch nur.

§ 459 I S. 1 BGB .. schreibt sich ja auch viel schneller ;)
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Pepsi
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#8

23.08.2007, 19:56

jep.. aber z.B. in Kaufverträgen schreibe ich es oft mit Abs. usw., weil die Beteiligten mit den römischen Dingern nix anfangen können und nich wissen, das das Absatz heißen soll..
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Ciara
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#9

23.08.2007, 19:59

Ich kenne es meist auch nur mit römischen Zahlen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
StineP

#10

23.08.2007, 20:03

Wir schreiben keine Kaufverträge ;)
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