Beratungshilfe

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darkangel
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#1

16.08.2007, 14:21

Hallo ihr Lieben,
habe mal wieder eine dumme Frage:

Wenn ich eine Beratungshilfe abrechne, wann nehme ich dann die Beratungs- und wann die Geschäftsgebühr?

Ich mach das immer frei aus dem Bauch heraus und heute kam schon wieder ein Schreiben vom AG, in dem meine Kostenberechnung bemängelt wurde.

Kann mich vielleicht einfach mal jemand von euch über die Kostenrechnungen aufklären?

Danke!!!!
MarinaS.
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#2

16.08.2007, 14:27

Ich mach das so:
Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates 30,00 Euro, gem. Nr. 2601 VV RVG
Für außergerichtliche Vertretung, also Schreiben an Dritte 70,00 Euro gem. Nr. 2603 VV RVG
Das Schreiben an Dritte dann auch beifügen. Als Beweis quasi.

Hoffe ich konnte dir helfen.
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Curry
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#3

16.08.2007, 14:29

Wenn nur eure Kanzlei und der Mandant beteiligt ist, also eine Beratung stattfindet (mündlich oder schriftlich) dann wird die Beratung abgerechnet.

Sobald ein Dritter angeschrieben wird, ist es eine außergerichtliche Vertretung.
Curry

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luccimaus
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#4

16.08.2007, 14:30

Solange nur darüber gesprochen wurde ist es ein Beratungsgespräch! Sobald irgendwas gemacht wurde, kannst die Geschäftsgebühr abrechnen!

Die 10,00 € vom Mdt. nicht vergessen!

Und bei einer Einigung immer etwas schriftliches mit vorlegen, aus der sich die Einigung ergibt.
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darkangel
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#6

16.08.2007, 14:31

D.h. auch wenn einfach nur ein Schreiben an die Gegenseite rausgeht, dann handelt es sich um eine außergerichtliche Vertretung?

Und auch nur dann kann ich die Post- und Telekommunikationspauschale abrechnen?
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darkangel
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#7

16.08.2007, 14:32

10,00 € vom Mdt.??
Für was denn?

Wie ihr seht habe ich keine Ahnung :oops:
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Curry
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#8

16.08.2007, 14:33

D.h. auch wenn einfach nur ein Schreiben an die Gegenseite rausgeht, dann handelt es sich um eine außergerichtliche Vertretung?
Richtig.

Aber die Entgelte kannst du auch abrechnen, wenn ihr euren Mandanten schriftlich beratet.
Curry

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luccimaus
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#9

16.08.2007, 14:36

Die 10,00 € sind der Eigenanteil des Mandanten. Steht auch vorn in auf dem Beratungshilfevordruck. Und natürlich eine Quittung ausstellen.

Bei den 30,00 € kannst nur das geltend machen, was du auch wirklich gemacht hast. Nicht die pauschalen 20,00 €.
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#10

16.08.2007, 14:38

@darkangel
Die 10,00 € werden immer vom Mandanden für die Beratung bezahlt wenn sie mit einem Beratungshilfeschein zu uns kommen. Das ist gesetzlich so geregelt.
Lieben Gruß

Yvonne
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