ReNo-Ausbildung: Fallakten

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Soenny
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#1

18.07.2017, 11:16

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ReNo-Ausbildung: Fallakten
Jungbauer/Tietje (Hrsg.)

Band 1: Aufforderungsschreiben, ZAP Verlag, Bonn 2017, 1. Auflage, 74 Seiten, broschiert, € 19,90, ISBN 978-3-89655-858-9

Band 2: Die Zivilklage, ZAP Verlag, Bonn 2017, 1. Auflage, 79 Seiten, broschiert, € 19,90, ISBN 978-3-89655-860-2

Mit der neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung liegt der Fokus jetzt auf Unterricht in hand-lungsorientierten Lernfeldern. Daran knüpft die neue Reihe der „Fallakten“ aus dem ZAP-Verlag an: Konzipiert als direkt einsetzbare Arbeitshefte für den Unterricht und das Selbststudium. Anhand eines „echten Falls“ wird der Ablauf von der Aktenanlage bis zur Zwangsvollstreckung in mehreren Fallakten aufbereitet.

Immer mit dabei: Rechtsfachwirtin „Klara“ und Auszubildende „Clarissa“. Beide führen die LeserInnen durch eine typische Mandatssituation. In jedem Heft ist zudem eine Fülle von Praxisaufträgen und Übungen enthalten, deren Lösung selbständig erarbeitet werden kann. Ein Lösungsteil ermöglicht die eigenständige Kontrolle.

Der erste Band der „Fallakten" startet mit dem Thema „Aufforderungsschreiben". Die Auszubil-dende Clarissa lernt gemeinsam mit ihren LeserInnen, wie die ersten Schritte in einem neuen Mandat aussehen. Was ist bei der Anlage einer Akte zu beachten? Wie sieht ein Aufforderungs-anschreiben inklusive Kostenrechnung aus? Wie wird die vorgerichtliche Tätigkeit mit dem Mandanten abgerechnet?

Der zweite Band der RENO-Ausbildungsreihe „Fallakten" bearbeitet das Thema „Zivilklage". Wie geht der Fall weiter, nachdem sich der Mandant zur Klage entschieden hat? Wie hoch ist das Kostenrisiko? Was muss die Klage beinhalten? Wie werden die Gerichtskosten berechnet und was ist bei einer Vorschussrechnung zu beachten?
Weitere Fallakten beschäftigen sich dann mit den Themen Kostenfestsetzungsverfahren, Berufungsverfahren, Gerichtsvollziehervollstreckung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Die Herausgeber:
Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin, Fachbuchautorin, Dozentin.
Ronja Tietje, gepr. Rechtsfachwirtin, Notariatsfachwirtin, Kanzleiberaterin, Fachbuchautorin, Dozentin.

Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen: Christof Herrmann, Produktkommunikation Tel. 0 241. 99 76 34 11 · Fax: 0 241. 99 76 34 12 kommunikation@sc-herrmann.de
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#2

18.07.2017, 11:28

Da ich zu diesen Werken nicht wirklich was sagen kann, habe ich die zwei Fallakten an eine Auszubildende einer benachbarten Kanzlei gegeben, die sich die Hefte angesehen hat. Hier ihre Meinung dazu:
Statement zu den Arbeitsheften ,,Das Aufforderungsschreiben‘‘ und ,,Die Zivilklage‘‘:

Ich bin Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten im 2. Lehrjahr und habe die oben genannten Arbeitshefte durchgesehen.

Mir gefällt sehr gut, dass die Aufgaben aus Sicht einer Azubine und ihrer Ausbilderin sind, so habe ich mich in der ein oder anderen Situation auch schon wiedererkannt.

Die Fälle sind realistisch und modern gestaltet, des Weiteren ist viel Platz gegeben, der es ermöglicht seine Lösungen direkt in das Heft zu schreiben und später mit den Lösungen, die sich am Schluss des Heftes befinden, zu vergleichen.

Die meiste Zeit wird man so gut durch die Arbeitsaufträge geführt, dass man nur selten ein weiteres Buch zur Hand nehmen muss, um die Aufgabe zu lösen. So macht das Lösen der Aufgaben Spaß und man hat das Gefühl, dass vom Unterricht der Berufsschule etwas ,,hängen geblieben‘‘ ist.

Mir stellt sich nur die Frage, ob ein ganzes Arbeitsheft über ein Thema nicht etwas zu viel ist. Wenn ich von der Berufsschule ausgehe, ist keine Zeit gegeben, um ein Thema so umfangreich zu behandeln, dass man ein ganzes Heft dazu bearbeitet. Mir fällt auch auf, dass manche Aufgaben, vielleicht etwas zu abweichend sind vom Lerneffekt. Hier meine ich besonders, wenn man z.B. eine Liste erstellen soll, die zeigt, warum Lob zwischen Ausbilder und Azubi wichtig ist. Natürlich ist das fördernd für das Selbstbewusstsein und motiviert, aber hat im Endeffekt nichts mit der Zivilklage oder dem Aufforderungsschreiben zu tun.

Mein Fazit ist also, dass die Hefte sich sehr gut für den privaten Gebrauch eignen, wenn man in die ein oder andere Sache noch tiefer einsteigen will und über den Unterricht hinaus noch Aufgaben lösen möchte.

Kathi, 2. Ausbildungsjahr
Hierzu dann noch eine Mitteilung des Verlages:
„Die „neuen“ Azubis, die nach der neue ReNoPat-AusbV lernen, müssen eben auch diese Fertigkeiten, lernen und trainieren (und in der Prüfung auch können). Bzgl. des von ihr angesprochenen „Lob zwischen Ausbilder und Azubi“ ergibt sich das u.a. aus dem Ausbildungsrahmenplan.

ReNoPat-AusbV

Das hat in der Tat nicht speziell mit dem Aufforderungsschreiben bzw. der Zivilklage zu tun, muss aber im Rahmen der Ausbildung beigebracht bzw. gelernt werden. Von daher ist es m.E. ein absoluter Vorteil, dass die Fallakten - gegenüber anderen Lehr-/Lernmaterialien – auch diese Aspekte abbilden.
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#3

15.03.2018, 18:12

Das ist doch mal was
nikontschuk

#4

14.04.2018, 14:39

Ich kann Jedem empfehlen, sich auf jeden Fall so etwas zuzulegen, man hat es sehr viel leichter, was die Prüfung angeht, und bekommt auch entsprechende Ergebnisse. Sehr gut!
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