Festsetzung der Selbstbeteiligung

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Annile
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#1

23.04.2006, 17:57

Habe da wieder so ne blöde Sache auf dem Tisch liegen. Unser Mandant will nich etlichen Aufforderungen die Selbstbeteiligung von € 153,00 nicht zahlen.

Mein Chef meinte nun zu mir, ich solle sie per Kostenfestsetzungsantrag festsetzen lassen. Muss ich hierbei etwas beachten, bzw. die Mwst. aus den € 153,00 rausrechnen? Muss ich hierbei begründen?

Habe noch nie die Selbstbeteiligung festsetzen lassen. Hat hier jemand Erfahrung von Euch?
Es Annile :hurra
Andreas

#2

24.04.2006, 08:22

Ich habe die SB schon mal festsetzen lassen. Du machst einfach nen Kostenfestsetzungsantrag und ziehst nachher die von der RS gezahlten Gebühren und Auslagen ab.

Vorsorglich kannst du dann ja noch drunterschreiben : "Der Endbetrag enthält XX € MwSt."
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Annile
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#3

26.04.2006, 16:56

Hab jetzt doch noch mal ein paar Fragen... Wie bezeichne ich denn dann die Angelegenheit

Unsere Kanzlei ./. die Schuldnerin ?? Gebe ich dann das Aktenzeichen des vorherigen Rechtsstreits an?

Lasse ich die 153,00 € auch mit 5% verzinsen?
Es Annile :hurra
Andreas

#4

26.04.2006, 18:48

Du schreibst einfach das ganz normale Prozeßrubrum, wie vorgängig im Verfahren auch, also
In Sachen

Herrn Manfred Mandant
RA. Unserekanzlei

./.

Frau Frieda Feindlich
RA. Gegneranwalt

- 1 C 123/06 -

wird beantragt,

die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen wie folgt :

Gebührenrechnung
Endbetrag 153,00 €

Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

RA
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Annile
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#5

27.04.2006, 18:43

Vielen Dank für die schnelle Antwort =)

Noch eine kleine Frage hätte ich *g*

Kostet uns das Gebühren, die Selbstbeteiligung festsetzen zu lassen?
Es Annile :hurra
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#6

27.04.2006, 20:01

Gebühren kostet ein Verfahren nach § 11 RVG nicht, jedoch hat man im Vorschusswege die Zustellungskosten zu entrichten. Diese werden dann mit festgesetzt.
~ Grüßle ~
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#7

27.04.2006, 21:30

Ja genau so etwas meinte ich. In welcher Höhe werden die Kosten etwa sein?
Es Annile :hurra
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#8

27.04.2006, 22:03

Eine Zustellung per Post kostet 5,60 €. Wir haben eine private Firma, die macht das für 4,35 €.
~ Grüßle ~
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#9

28.04.2006, 07:10

Darf ich für unsere Arbeit, dass wir die Kosten festsetzen denn Gebühren nach dem RVG abrechnen? Kann man diese gleich mitfestsetzen lassen? Wie ist das denn? Nehm ich dann eine 0,3 Gebühr nach 3309 oder darf ich gar keine Gebühren berechnen.
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Andreas

#10

28.04.2006, 13:59

Für die eigene Kostenfestsetzung gegen den Auftraggeber fallen keine weiteren Gebühren an.
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