Hallo,
ich habe im Ausland das Studium "Bachelor of Law" erfolgreich abgeschlossen und bekam dafür in Deutschland eine offizielle Anerkennung für das Studium der Rechtswissenschaften.
Nun war ich ein paar Monate arbeitslos und wollte dringend wieder ins Berufsleben einsteigen. Jetzt hätte ich eine Möglichkeit bei einem Rechtsanwalt anzufangen, der mir aber nahegelegt hat, daß ich noch eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte machen sollte. Nun stelle ich mir natürlich die Frage, ob mit einem abgeschlossenen juristischen Studium noch eine Ausbildung benötigt wird, um als Rechtsanwaltsfachangestelle arbeiten zu können bzw. zu dürfen?
Wie ist da Eure Erfahrung?
Danke
Ausbildung notwendig?
Erfahrung habe ich keine, aber die Frage ist doch, was hast du während des Studiums im Ausland gelernt? Und was sollst du in deinem neuen Job machen?
- AliceImWunderland
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Tja, Erfahrung habe ich auch keine. Und wie Fräulein Fit schon fragt, was ist deine Aufgabe in deinem neuen Job?
Wenn du den Job einer Rechtsanwaltsfachangestellten machen sollst, dann ist hierfür eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte von großem Vorteil.
Ein Ernährungswissenschaftler ist noch kein guter Koch. Der RA ist wie ein Ernährungswissenschaftler. Er kennt die Lebensmittel, deren Wirkung und den Nährstoffgehalt und kann einen Kunden prima darin beraten. Doch wenn es darum geht, ein Gericht daraus zu kochen, ist der Koch gefragt, sprich die Rechtsanwaltsfachangestellte.
Wenn du den Job einer Rechtsanwaltsfachangestellten machen sollst, dann ist hierfür eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte von großem Vorteil.
Ein Ernährungswissenschaftler ist noch kein guter Koch. Der RA ist wie ein Ernährungswissenschaftler. Er kennt die Lebensmittel, deren Wirkung und den Nährstoffgehalt und kann einen Kunden prima darin beraten. Doch wenn es darum geht, ein Gericht daraus zu kochen, ist der Koch gefragt, sprich die Rechtsanwaltsfachangestellte.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Guter Vergleich!AliceImWunderland hat geschrieben:Ein Ernährungswissenschaftler ist noch kein guter Koch. Der RA ist wie ein Ernährungswissenschaftler. Er kennt die Lebensmittel, deren Wirkung und den Nährstoffgehalt und kann einen Kunden prima darin beraten. Doch wenn es darum geht, ein Gericht daraus zu kochen, ist der Koch gefragt, sprich die Rechtsanwaltsfachangestellte.
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Was hattest du als Schwerpunkt? Und was macht dein RA hauptsächlich? Vertragsgestaltung, Europarecht, so etwas bräuchte man bei uns bspw. gar nicht. Es wird ja alles diktiert. Macht dein RA z. B. Zwangsvollstreckung? Das kommt m. E. in Studium nicht wirklich dran. Grds. dürfen darf ja jeder, kenne auch Bürokauffrauen die das machen, musst aber Zeit haben und jemanden der dich einarbeitet
Ich denke mal, daß mein Studium schon umfangreicher war und mehr in die Tiefe ging, als es in der Ausbildung der Fall sein wird. Alle anderen Tätigkeiten im Büro sollte ich mir relativ schnell im Alltag aneignen können.
Ich möchte mich jetzt nicht vor einer Ausbildung drücken, aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, daß man mit einem abgeschlossenen Studium im gleichen Bereich noch eine Ausbildung machen muß. Oder würdet ihr sagen, daß eine Medizinstudentin mit erfolgreichem Abschluss noch eine Ausbildung als Arzthelferin machen muß ?
Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Ausbildungsvergütung nur halb so hoch ist (wenn nicht so gar nur ein Drittel) als das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Resultat sind dann natürlich finanzielle Einbußen .
Ich möchte mich jetzt nicht vor einer Ausbildung drücken, aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, daß man mit einem abgeschlossenen Studium im gleichen Bereich noch eine Ausbildung machen muß. Oder würdet ihr sagen, daß eine Medizinstudentin mit erfolgreichem Abschluss noch eine Ausbildung als Arzthelferin machen muß ?
Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Ausbildungsvergütung nur halb so hoch ist (wenn nicht so gar nur ein Drittel) als das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Resultat sind dann natürlich finanzielle Einbußen .
Ein Studium ist ein himmelweiter Unterschied zu einer Ausbildung, mehr Praxis, weniger Theorie in einer Ausbildung. Das solltest du nicht unterschätzen.
Die Fragen die ich gestellt habe, hast du übrigens ignoriert.
Die Fragen die ich gestellt habe, hast du übrigens ignoriert.
- Ciara
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RVG und ZV lernst du z. B. auch nur in der Ausbildung.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Was das Ausbildungsgehalt angeht, kann man außerdem ja mit dem Chef reden, da du ja das Studium absolviert hast. Ist der Inhalt der Studiums im Ausland denn der selbe, den man hier in Deutschland hat?
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Wenn du den ganzen Tag nur nach Diktat schreibst und sonst nichts anderes machen musst, dann würde ich sagen, eine Ausbildung wird hierzu nicht benötigt. Musst du aber Abrechnungen und ZV auch machen, dann wäre es mit Sicherheit nicht verkehrt.
Wie Fräulein Fit aber bereits geschrieben hast, wurden diese Fragen nicht beantwortet und deshalb können wir das auch schwer abschätzen.
Wie Fräulein Fit aber bereits geschrieben hast, wurden diese Fragen nicht beantwortet und deshalb können wir das auch schwer abschätzen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
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Heute: der einzige Tag,
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