Den Kfb-ANTRAG soll ich natürlich stellen, peinlich.....
Hallo,
ich bin momentan allein mit dem Chef, hab grad das 1. Lehrjahr hinter mir und soll nun Kostenrechnungen schreiben und auch einen KfB. Da hat mich die Kollegin aber no´ch nie ran gelassen.
Der KfB ist für ein amtsgerichtliches und landgerichtliches Verfahren in einer Erbschaftssache. Das landgerichtliche ist ein Beschwerdeverfahren. Ich habe keine Ahnung, wie ich das machen soll. Ich möchte es aber natürlich schon gerne Versuchen.
Kann mir jemand helfen? Wäre klasse. Sagt mir, was Ihr noch für Angaben braucht, will jetzt nicht so viel hier schreiben womit Ihr nichts anfangen könnt
Danke schon mal!
(Hoffe, bin hier überhaupt richtig..... )
Ayla
allein im Büro, soll KfB stellen
Hallo,
geht es dir nur darum, welche Gebühren entstehen, oder um die Form des Antrags ? Oder gar beides ?
geht es dir nur darum, welche Gebühren entstehen, oder um die Form des Antrags ? Oder gar beides ?
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Wenn Du ein Muster von einem KFB brauchst kannst Du auch mal hier schauen
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- Ayla
- Forenfachkraft
- Beiträge: 183
- Registriert: 10.06.2007, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Also Gebühren hat mein Chef diktiert. Aber ich versteh irgendwie nur Bahnhof, weil ich sowas noch nicht gemacht hab. Und eben, wie ich den KfB-Antrag stelle. Ist das im Programm? Kann ich das aufrufen, wie wenn ich eine KoRe schreiben will?
Oh man, Hilfe... Versteh nichts mehr *schäm*
Oh man, Hilfe... Versteh nichts mehr *schäm*
- Ayla
- Forenfachkraft
- Beiträge: 183
- Registriert: 10.06.2007, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Also es gab eine Verhandlung vor dem AG wegen einer Erbschaftssache mit Beweisaufnahme. Dann wurde ein Beschluss erlassen, für vertreten die Antragsgegnerin. Es wurde beantragt, den Erbschein einzuziehen. Dem wurde nicht stattgegeben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Geschäftswert auf 300.000,00 EUR festgesetzt.
Dann ging es ans Landgericht ins Beschwerdeverfahren. Wir sind Beschwerdegegnerseite. Beschwerde zurückgewiesen. Beschwerdewert 300.00,00 EUR. Beschwerdeführerin muss unserer Partei die außergerichtlichen Kosten erstatten.
Soviel zum Rahmen der Sache. Und nun diktiert mir der Chef Gebühren, die ich festsetzen lassen soll. Keinen Text, nichts. Nur Gebühren und Arbeitshinweise, die ich nicht versteh.....
*stirnrunzel*
Ayla
Dann ging es ans Landgericht ins Beschwerdeverfahren. Wir sind Beschwerdegegnerseite. Beschwerde zurückgewiesen. Beschwerdewert 300.00,00 EUR. Beschwerdeführerin muss unserer Partei die außergerichtlichen Kosten erstatten.
Soviel zum Rahmen der Sache. Und nun diktiert mir der Chef Gebühren, die ich festsetzen lassen soll. Keinen Text, nichts. Nur Gebühren und Arbeitshinweise, die ich nicht versteh.....
*stirnrunzel*
Ayla
Hallo Ayla,
zunächst mal musst Du Dich gar nicht schämen. Bist ja erst im 1. Lehrjahr. Woher sollst Du das denn wissen?
Ich weiß nicht wie es bei AnNoText ist. Bei ReNoFlex ist es so, dass ich quasi eine ganz normale Rechnung mache und dann statt auf den Button "an Mandant" auf den Button "Kostenfestsetzung" gehe. Geht das bei Euch auch? Ansonsten gibt es hier in unserer Wissensdatenbank Muster. Die Gebühren an sich sagt Dir Chef ja. Alles andere ist nur Formatierung (naja, zumindest fast)
zunächst mal musst Du Dich gar nicht schämen. Bist ja erst im 1. Lehrjahr. Woher sollst Du das denn wissen?
Ich weiß nicht wie es bei AnNoText ist. Bei ReNoFlex ist es so, dass ich quasi eine ganz normale Rechnung mache und dann statt auf den Button "an Mandant" auf den Button "Kostenfestsetzung" gehe. Geht das bei Euch auch? Ansonsten gibt es hier in unserer Wissensdatenbank Muster. Die Gebühren an sich sagt Dir Chef ja. Alles andere ist nur Formatierung (naja, zumindest fast)
Barbara
- Ayla
- Forenfachkraft
- Beiträge: 183
- Registriert: 10.06.2007, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Hm, da muss ich mich mal reinscharmützeln.... Also wo man auf ne KoRe geht weiß ich, mal sehen ob ich den KfB da auch find. Ich soll da nur irgendwie auch noch was hinzunehmen, was anderes weglassen, brutto/netto... Fragenzeichen schweben über meinem Kopf <g>
Aber danke für den Tipp...
Ayla
Aber danke für den Tipp...
Ayla
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 476
- Registriert: 20.09.2006, 12:02
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Wohnort: nähe Kiel
Hallo arme verzweifelte...
Hab vor längerer Zeit mal mit AnNoText gearbeitet, den Kostenausgleichungs- oder Festsetzungsantrag machst du über Honorarabrechnungen, dort machts du eine einfache Kostenrechnung, so wie Dein Chef diktiert und wenn ich mich richtig erinnere, dann kommt entweder gleich zu Anfang oder am Schluss wenn du als gültig übernimmst die Frage nach Kostenfestetzung oder sowas.
Probiere ruhig mal da rum, es kann eigentlich nichts passieren, weil Kostenanträge nicht gebucht werden bei AnNoText
Hab vor längerer Zeit mal mit AnNoText gearbeitet, den Kostenausgleichungs- oder Festsetzungsantrag machst du über Honorarabrechnungen, dort machts du eine einfache Kostenrechnung, so wie Dein Chef diktiert und wenn ich mich richtig erinnere, dann kommt entweder gleich zu Anfang oder am Schluss wenn du als gültig übernimmst die Frage nach Kostenfestetzung oder sowas.
Probiere ruhig mal da rum, es kann eigentlich nichts passieren, weil Kostenanträge nicht gebucht werden bei AnNoText
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 298
- Registriert: 27.02.2007, 12:25
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Hamburg
Hallo Ayla,
genau, wie eine Kostenrechnung. Als erstes auf den Button Honorarabrechnungen, dann "erstellen" -> "Kostenfestsetzung -> Festsetzung nach RVG. Dann ganz normal wie bei einer Rechnung an Mandant.
genau, wie eine Kostenrechnung. Als erstes auf den Button Honorarabrechnungen, dann "erstellen" -> "Kostenfestsetzung -> Festsetzung nach RVG. Dann ganz normal wie bei einer Rechnung an Mandant.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 476
- Registriert: 20.09.2006, 12:02
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Wohnort: nähe Kiel
ach so, der Text kommt dann automatisch.
Und zur Not kann es nicht bis morgen liegen bleiben und du lässt es dir in Ruhe von einer Kollegin erklären ??
Leider ist bei mit AnNoText schon länger her, deswegen erinnere ich mich nicht mehr so wirklich dran
Und zur Not kann es nicht bis morgen liegen bleiben und du lässt es dir in Ruhe von einer Kollegin erklären ??
Leider ist bei mit AnNoText schon länger her, deswegen erinnere ich mich nicht mehr so wirklich dran
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt