Rechtsmittel gegen KfB

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grete
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#1

07.08.2007, 10:36

Ich habe einen Kostenfesetzungsbeschluss, mit dem der Gegenseite trotz Klagerücknahme eine Terminsgebühr festgesetzt wurde. Hiergegen wurde während meiner Urlaubszeit nichts unternommen. Allerdings wurden uns nicht die Kostenfestsetzungsanträge zum Zwecke der Prüfung zugesandt. Kann ich jetzt Beschwerde einlegen hilfsweise Wiedereinsetzung.
Wer hatte schon mal so was.
Danke.
wayona
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#2

07.08.2007, 10:38

also eigentlich ist das rechtsmittel die sofortige beschwerde innerhalb von zwei wochen ab zustellung. sind die zwei wochen denn schon rum?
ist das EB schon zurück gesandt? ggf. kann man da auch immer noch etwas machen, wenn du verstehst, was ich meine.
StineP

#3

07.08.2007, 10:39

Die Wiedereinsetzung wird wohl nicht nötig sein. Im Grunde muss ja nur der KFB abgeändert werden.
wayona
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#4

07.08.2007, 10:41

unsere gerichte würden sich auf eine einfache abänderung wegen einer falsch angesetzten gebühr nicht einlassen! da muß man schon mit nem rechtsmittel kommen.
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shila1978
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#5

07.08.2007, 10:41

Ist dann nicht Erinnerung einzulegen?
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
wayona
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#6

07.08.2007, 10:42

wenn die 2-wochen-frist abgelaufen ist, würde ich auch erinnerung einlegen. aber eine wiedereinsetzung im kostenfestsetzungsverfahren wäre mir echt neu.
StineP

#7

07.08.2007, 10:43

Nein, sofortige Beschwerde war schon ok.

Wayona, lies bitte richtig. Es ging mir um die Wiedereinsetzung, die keinen Sinn macht!
Sassi
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#8

07.08.2007, 10:47

§ 567 Abs. 2 ZPO Beschwerde, wenn Beschwerdegegenstand 200,- EUR übersteigt. § 569 ZPO Frist = Notfrist von 2 Wochen

Ansonsten § 11 RPflG, Erinnerung. Verweis auf § 569 ZPO bzgl. Frist
Liebe Grüße aus München
wayona
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#9

07.08.2007, 10:47

das habe ich schon verstanden. ich habe dir lediglich zugestimmt und grete ihre frage beantwortet, ob wiedereinsetzung auch möglich wäre!
grete
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#10

07.08.2007, 10:54

Das Problem ist, das der Kfb vom Juni ist. Die Kostenfestsetzungsanträge habe ich am Montag erst - auf Anforderung - vom Gericht erhalten. Ich stehe völlig neben mir. Erinnerung ist nicht möglich wegen Kostenwert!
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