Hallo zusammen ,
Sachverhalt:
Wir haben nen VB aus dem Jahr 2011 über eine Forderung die im Jahre 2010 entstanden ist.
Nachdem wir die ZV eingeleitet haben, hat der Gegner im Jahre 2012 die Insolvenz angemeldet.
Wir haben unseren Titel bei der Inso-Eröffnung nicht mit angegeben.
Meine Frage: Kann ich aus dem Titel irgendwann wieder vollstrecken oder hätte ich die Forderung in der Insolvenz anmelden müssen?
ZV nach Insolvenz
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Meldet ein Insolvenzgläubiger seine Forderung - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Aufnahme in die Insolvenztabelle an, ist er dennoch von der Restschuldbefreiung betroffen. Eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dürfte hier nach dem Sachverhalt (Titel = VB) auch nicht vorliegen.
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Genau. Aus deinem Titel könntest du dann nur noch vollstrecken, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat und diese nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nicht erteilt worden ist. Aber das kommt so selten vor, kannst du quasi vergessen.Pitt hat geschrieben:Meldet ein Insolvenzgläubiger seine Forderung - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Aufnahme in die Insolvenztabelle an, ist er dennoch von der Restschuldbefreiung betroffen. Eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dürfte hier nach dem Sachverhalt (Titel = VB) auch nicht vorliegen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Dann würde ja einfach niemand Titel angeben und alle könnten vollstrecken.