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Klageerwiderung

Verfasst: 03.08.2007, 09:52
von stef
Hallo,

ich möchte für eine Bekannte eine Klageerwiderung aufsetzen (für einen Anwalt hat sie keinen Geld), ich weiß nur nicht nicht genau, wie ich am besten schreiben kann, dass sie beabsichtigt sich zu verteidigen?

Der Streitwert liegt unter 1.000 EUR. Es ist doch keine Pflicht, einen Anwalt zu beauftragen oder ab wann gilt das?

Danke und viele Grüße,

Steffi

Verfasst: 03.08.2007, 09:59
von StineP
Du musst keinen Anwalt beauftragen. Aber für deine Bekannte werden wir hier keine Klageerwiderung schreiben.

Vielleicht sollte sie über PHK nachdenken.

Wie du den Forenregeln entnehmen kannst, sind wir zu solchen Hilfen nicht berechtigt.

Deshalb: :closed

Verfasst: 03.08.2007, 10:07
von Andreas
Ich widerspreche nur ungern, Stine, aber ich glaube, die Formulierung einer Verteidigungsanzeige ist problemlos.

Ich denke nicht, daß es um die Klageerwiderung ansicht geht :wink: da hast du sicher recht, da können wir ja alleine aus fachlichen Gründen schon nicht wirklich behilflich sein (obgleich sicher jeder von uns sich schon dran probiert hat :mrgreen:).

Verteidigungsanzeige :

"In Sachen

A
RA. XYZ

./.

B

werde ich mich gegen die Klage verteidigen. Antrag und Begründung bleiben einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten, der fristgerecht vorgelegt wird.


Unterschrift"

Unabhängig davon:

Warum keine Inanspruchnahme von PKH ?

Verfasst: 03.08.2007, 10:08
von Andreas
Ach ja, Nachtrag.

In der Standardtext-Datenbank findet sich dann noch :

http://www.foreno.de/kb.php?mode=article&k=247

Verfasst: 03.08.2007, 10:11
von StineP
Ok, sorry. Wenn du meinst, das ist problemlos, dann glaub ich dir ;)

Verfasst: 03.08.2007, 10:16
von schneewittchen1984
Anwaltszwang besteht im Zivilrecht erst in Verfahren vor dem LG, also ab einem Streitwert ab 5.000,00 €.
Deine Bekannte müsste sich also nicht anwaltlich vertreten lassen, allerdings gäbe es noch die Möglichkeit PKH zu beantragen, wenn sie nachweisen kann, dass ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sie die Anwaltskosten nicht alleine bestreiten kann und die Klage nicht mutwillig ist.

Verfasst: 03.08.2007, 10:16
von stef
Vielen, vielen Dank! Das wars auch schon, mehr wollte ich doch gar nicht wissen. Ich hätte ja auch bloss besser suchen müssen, aber das Forum ist soooo groß geworden... ;)

Na ja, 10 EUR braucht ja jeder und bei Hartz IV bleibt nicht mal das übrig, wenn Nebenkosten etc. pp. nicht bezahlt werden. Also selbst ist die Frau. :D

Viele Grüße,
Steffi