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StineP
#11
02.08.2007, 11:59
Letizia hat geschrieben:Acha...ok, also einfach ohne die Quotelung!
Richtig - so einfach.
Und wenn nichts gequotelt ist, dann 104 ZPO
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Letizia
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#12
02.08.2007, 12:02
SUPER Leute!
Jetzt kann ich endlich mal ein richtig ordentliches Muster erstellen! Soll ich noch mit meinen anderen Mustern zu euch kommen...
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StineP
#13
02.08.2007, 12:05
Wir haben sonst vorne auf der Startseite auch ne Wissensdatenbank mit Mustertexten - bedien dich
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tabea009
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#14
02.08.2007, 12:27
Und wenn Du da nix findest, dann meld Dich einfach.
Barbara
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13
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#15
02.08.2007, 14:16
Also, die Verzinsung sollte immer mit 5%-PUNKTEN beantragt werden.
Hier ist, wie schon erkannt, auch nur eine 1,0 Einigungsgebühr anzusetzen, weil sich im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens im Termin verglichen wurde.
~ Grüßle ~
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icerose
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#16
02.08.2007, 14:33
danke, 13!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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StineP
#17
02.08.2007, 14:33
Hat jemand was von anderer Verzinsung geschrieben und ich hab es mal wieder nicht gesehen??
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Letizia
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#18
02.08.2007, 14:36
Danke Leute! Wenn ich nix finde melde ich mich bei euch!!!
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rena
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#19
15.08.2007, 11:43
Huhu, ich werde mal hier weiterfragen.
Haben einen gerichtlichen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden. Beklagte zahlt seitdem in Raten.
D.h. doch dann, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Bisher wurde das in unserem Foko noch nicht erfasst, müsste die aber doch noch als Forderung gegenüber dem Beklagten aufnehmen. Kann ich das einfach so oder muss ich da ersten nen Antrag stellen?
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Curry
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#20
15.08.2007, 12:11
Du musst beim Gericht einen Kostenausgleichungsantrag stellen, dann bekommst du einen Titel und kannst diesen mit in das FoKo aufnehmen.
Curry
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