Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern
Verfasst: 25.05.2016, 20:17
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu einer Kostenrechnung bei mehreren Auftraggebern. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Nr. 1008 VV RVG richtig verstanden habe, dort heißt es nämlich:
"Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühren dürfen die Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr und bei Betragsrahmengebühren das Doppelte des Mindest- und Höchstbetrages nicht übersteigen."
Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Höchstgebühr für die Verfahrensgebühr bei 8 Auftraggebern ja 2,4? In der Lösung steht jedoch 3,6. Ich bin mir aber nicht sicher ob das noch aktuell ist, könnt ihr mir sagen wie die Höchstgebühr lautet?
Danke im Voraus!
ich habe eine Frage zu einer Kostenrechnung bei mehreren Auftraggebern. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Nr. 1008 VV RVG richtig verstanden habe, dort heißt es nämlich:
"Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühren dürfen die Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr und bei Betragsrahmengebühren das Doppelte des Mindest- und Höchstbetrages nicht übersteigen."
Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Höchstgebühr für die Verfahrensgebühr bei 8 Auftraggebern ja 2,4? In der Lösung steht jedoch 3,6. Ich bin mir aber nicht sicher ob das noch aktuell ist, könnt ihr mir sagen wie die Höchstgebühr lautet?
Danke im Voraus!