Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Evrem
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 25.05.2016, 20:12
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

25.05.2016, 20:17

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zu einer Kostenrechnung bei mehreren Auftraggebern. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Nr. 1008 VV RVG richtig verstanden habe, dort heißt es nämlich:

"Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühren dürfen die Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr und bei Betragsrahmengebühren das Doppelte des Mindest- und Höchstbetrages nicht übersteigen."

Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Höchstgebühr für die Verfahrensgebühr bei 8 Auftraggebern ja 2,4? In der Lösung steht jedoch 3,6. Ich bin mir aber nicht sicher ob das noch aktuell ist, könnt ihr mir sagen wie die Höchstgebühr lautet?

Danke im Voraus!
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

26.05.2016, 07:43

Guck mal hier unter Abschnitt 3.1.3, in diesem Beispiel geht es auch um 8 Auftraggeber
https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-geb ... abrechnen/
Der Erhöhungsbetrag darf 2,0 nicht übersteigen. In dem von Dir genannten Beispiel kann ich daher nur vermuten, dass die Ausgangsgebühr 1,6 beträgt, also z. B. eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 (z. B. Berufung, Finanzgerichtsverfahren). Bei einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG sähe die Rechnung ansonsten so aus: 1,3 VG + Erhöhung (7 x 0,3 nach Nr. 1008 VV RVG = 2,1 => gem. dortigem Abs. 3 zu kürzen auf 2,0) = 3,3 VG
Manuel
Forenfachkraft
Beiträge: 226
Registriert: 15.02.2018, 09:43
Beruf: ReFa

#3

01.08.2018, 13:31

Ich versuche mich gerade in die Materie einzulesen, aber ich frage hier trotzdem noch mal nach.

1. Erhalte ich eine Gebührenerhöhung (0,3?) wenn wir als Kläger einen Verein (diverse Mitglieder) vertreten?
2. Und wenn ich das recht verstehe erhalte ich die Erhöhung doch auch nur für die Geschäfts- und Verfahrensgebühr und nicht für die Terminsgebühr, oder?
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

01.08.2018, 13:47

1. Wenn ihr den Verein vertretet, dann findet keine Erhöhung statt. Dieser ist als solcher rechtsfähig (zumindest der e.V.).

2. Genau, für die Terminsgebühr ist eine Erhöhung nicht vorgesehen.
Antworten