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Ermittlung Adresse

Verfasst: 31.07.2007, 09:08
von darkangel
Guten Morgen an alle,
ich bin hier gerade mal eine Zwischenprüfung der RAK Frankfurt durchgegangen. Folgende Frage stand in der Prüfung Büropraxis von 2006:

In Ihrem Büro erscheint ein neuer Mandant, der ein Mahnschreiben angefertigt haben möchte. Er hat allerdings festgestellt, dass der Schulder unter der ihm bekannten Anschrift nicht mehr wohnhaft ist. Ihr Chef bittet Sie, die neue Anschrift des Schuldners in Erfahrung zu bringen.
Nennen Sie 5 Möglichkeiten.

Mir sind jetzt bis auf Postanschriftenprüfung und EMA Auskunft keine weiteren Möglichkeiten eingefallen :oops:
Bin ich einfach nur zu doof und mir fallen die einfachsten Dinge nicht ein?!?!?

Verfasst: 31.07.2007, 09:10
von j3NN
mhz, also EMA und PA is klar. Ich schau meist noch im Internet nach und im Telefonbuch. Hatte mal eine Akte wo Unterlagen von ner Versicherung waren, dann hab ich einfach bei der Versicherung angerufen (in dem Fall hat es sich aber um den eigenen Mandanten gehandelt und nicht um den Gegner) Sonst fällt mir auch nichts mehr ein, wo ich so auf Anhieb drauf komme

Verfasst: 31.07.2007, 09:11
von Curry
Also mir fällt da jetzt ein:

-EMA
-Telefonbuch
-Auskunft
-Anschriftenprüfung
-Internetrecherche
-Online-Anbieter (supercheck.de)

Verfasst: 31.07.2007, 09:11
von leilani
Telefonauskunft
Detektei (wenn´s um ne hohe Forderung geht...?)

???

Mehr fällt mir jetzt aber auch nicht ein...

leilani

Verfasst: 31.07.2007, 09:23
von darkangel
Meint ihr, dass man auch Gemeindeverwaltung oder Standesamt als Antwort angeben könnte??

Verfasst: 31.07.2007, 09:25
von icerose
Kann man auch, kannst auch über einen Postnachsendeauftrag recherchieren.

Verfasst: 31.07.2007, 09:27
von leilani
Naja, die Gemeindeverwaltung bearbeitet ja meist die EMA.

Und eine richtige Antwort ist das in meinen Augen nicht. Man soll ja die Möglichkeiten nennen und wenn Du dann einfach nur schreibst Standesamt o. ä., dann weiß man noch nicht, was Du damit eigentlich meinst. Denn das ist ja nicht die Möglichkeit!

Also, Frage richtig lesen! ;)
Ist nicht bös gemeint! Aber ich kenn das Problem noch aus Schulzeiten! Mit dem ganzen blöden "Erläutern", "Beschreiben", usw. Und alles hatte eine andere Bedeutung! Furchtbar!

leilani

PS: Von daher muss ich mich auch oben korrigieren! Sorry! :)
Dann muss es natürlich auch heißen:
Telefonische Nachfrage bei der Auskunft (bsp. 11833)
Beauftragung eines Detektives

usw.

Will nicht kleinlich rüberkommen, aber immerhin ist es eine Prüfung. Gibt eben Lehrer, die "stehen" auf "sowas"!

Verfasst: 31.07.2007, 09:31
von darkangel
Ja stimmt jetzt wo du es sagst :roll:
Ich denke, dass die anderen hier vorgeschlagenen Antworten schon reichen werden....
DANKE

Verfasst: 31.07.2007, 09:32
von icerose
:zustimm leilani