Liebe Nutzer,
uns würde heute in einem Rechtsstreit das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung zugestellt. Unter der Überschrift " Am Schluss der Sitzung Beschlossen und verkündet" steht unter anderem auch " Der Verfahrenswert wird auf 1.000,- Euro festgesetzt, der Vergleichswert übersteigt den Verfahrenswert um 1.000,- Euro". Was hat das zu bedeuten und was für eine Auswirkung hat das auf unsere Rechtsanwaltsgebühren?
Vielen Dank im Voraus
Inhalt des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung
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Schau mal nach unter "Mehrvergleich".
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Forenfachkraft
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Ich würde folgende Gebühren abrechnen:
1,3 Verfgeb. 3100 VV ( 1.000,- § 15 (3)
0,8 Verfgeb. 3101 VV (2.000 § 15 (3)
1,0 Einigungsgeb. 1003 VV (1.000) § 15 (3)
1,5 Einigungsgeb. 1000 VV (2.000) § 15 (3)
Ist das so richtig?
1,3 Verfgeb. 3100 VV ( 1.000,- § 15 (3)
0,8 Verfgeb. 3101 VV (2.000 § 15 (3)
1,0 Einigungsgeb. 1003 VV (1.000) § 15 (3)
1,5 Einigungsgeb. 1000 VV (2.000) § 15 (3)
Ist das so richtig?
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aber anstatt der 1,5 einigungsgeb. 1000 VV nich 2000 GW sondern nur 1000 GW
- Liesel
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0,8 nach 3101 und 1,5 nach 1000 aus 1.000,00 Euro
Hast du die TG vergessen oder nur nicht aufgeführt?
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LEBE DEN MOMENT
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die terminsgebühr hab ich vergessen wäre also 1,3 termgeb. 3104 aus 2.000 € ?
das ist in diesem fall ein Verfahren wegen einer einstweiligen verfügung in Familiensachen muss man da bei der Abrechnung was beachten?
das ist in diesem fall ein Verfahren wegen einer einstweiligen verfügung in Familiensachen muss man da bei der Abrechnung was beachten?
- Liesel
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1,2 TG 3104. Ob aus 1.000,00 Euro oder 2.000,00 Euro kommt darauf an, ob über den nicht anhängigen Anspruch mit erörtert wurde. Eine bloße Protokollierung des Vergleiches löst hinsichtlich des Mehrwertes keine TG aus.
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ah ja macht sinn Vielen Dank
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Gibt es in einem Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung gekürzte oder andere Gebühren?
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Müsste die Terminsgebühr nich eigentliche einen GW von 3000 € haben ( vergleich 2000 plus 1000 verfahrenswert) vorausgesetzt es wurde im Termin über den nicht rechtshängigen Anspruch erörtert?