Inhalt des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung

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RefaJBC2015
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#1

29.02.2016, 12:16

Liebe Nutzer,

uns würde heute in einem Rechtsstreit das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung zugestellt. Unter der Überschrift " Am Schluss der Sitzung Beschlossen und verkündet" steht unter anderem auch " Der Verfahrenswert wird auf 1.000,- Euro festgesetzt, der Vergleichswert übersteigt den Verfahrenswert um 1.000,- Euro". Was hat das zu bedeuten und was für eine Auswirkung hat das auf unsere Rechtsanwaltsgebühren?

Vielen Dank im Voraus
Sonnenkind
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#2

29.02.2016, 12:20

Schau mal nach unter "Mehrvergleich".
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#3

29.02.2016, 15:14

Ich würde folgende Gebühren abrechnen:
1,3 Verfgeb. 3100 VV ( 1.000,- § 15 (3)
0,8 Verfgeb. 3101 VV (2.000 § 15 (3)
1,0 Einigungsgeb. 1003 VV (1.000) § 15 (3)
1,5 Einigungsgeb. 1000 VV (2.000) § 15 (3)

Ist das so richtig?
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#4

29.02.2016, 15:16

aber anstatt der 1,5 einigungsgeb. 1000 VV nich 2000 GW sondern nur 1000 GW
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Liesel
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#5

29.02.2016, 15:20

0,8 nach 3101 und 1,5 nach 1000 aus 1.000,00 Euro

Hast du die TG vergessen oder nur nicht aufgeführt?
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#6

29.02.2016, 15:34

die terminsgebühr hab ich vergessen wäre also 1,3 termgeb. 3104 aus 2.000 € ?
das ist in diesem fall ein Verfahren wegen einer einstweiligen verfügung in Familiensachen muss man da bei der Abrechnung was beachten?
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Liesel
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#7

29.02.2016, 15:37

1,2 TG 3104. Ob aus 1.000,00 Euro oder 2.000,00 Euro kommt darauf an, ob über den nicht anhängigen Anspruch mit erörtert wurde. Eine bloße Protokollierung des Vergleiches löst hinsichtlich des Mehrwertes keine TG aus.
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#8

29.02.2016, 15:38

ah ja macht sinn Vielen Dank :)
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#9

29.02.2016, 16:10

Gibt es in einem Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung gekürzte oder andere Gebühren?
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#10

29.02.2016, 16:19

Müsste die Terminsgebühr nich eigentliche einen GW von 3000 € haben ( vergleich 2000 plus 1000 verfahrenswert) vorausgesetzt es wurde im Termin über den nicht rechtshängigen Anspruch erörtert?
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