Betriebwechsel außerhalb der Probezeit

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stefcakes
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#1

18.02.2016, 12:33

Schwubdiwub, kann und soll weg! :)
Zuletzt geändert von stefcakes am 24.02.2016, 22:24, insgesamt 2-mal geändert.
Ernie

#2

18.02.2016, 12:45

Hinsichtlich dem Inhalt Deiner Ausbildung solltest Du Deinen Ausbildungsbetrieb auf die für Dich geltende RenoPatAusbV hinweisen.

Ansonsten hat jeder Kammerbezirk einen sogenannten Ausbildungsberater (zu erfragen über die zuständige RAK), an den Du Dich wenden solltest.
Ernie

#3

18.02.2016, 12:49

stefcakes hat geschrieben:Bei uns im Betrieb ist es so, dass die Azubis nach ihrem langen Schultag nicht in die Kanzlei müssen - zumindest greift und griff diese Regel für alle bis auf mich, denn aus irgendeinem Grund darf ich mittwochs (Schule von 8-14:40 Uhr) trotzdem antanzen. Die andere Azubine, die Donnerstags nach der Schule nicht kommt (obwohl das sogar ihr kurzer Tag ist), hat demnach auch was die Wochenstunden betrifft einen deutlichen Vorteil. Ich verstehe nicht, warum diese Regelung für mich nicht gilt (obwohl ich von sämtlichen Anwälten in der Partnerschaft stets in den Himmel gelobt werde und all meine Aufgaben ohne wenn und aber zur vollsten Zufriedenheit erledige) und wenn ich nachfrage heißt es immer, es würde besprochen werden, aber das heißt es jetzt schon seit Ewigkeiten.
Du fällst aufgrund Deines Alters (21) nicht unter das Jugendschutzgesetz - dies könnte der Grund sein, warum die andere Azubine nach der Schule nicht zu erscheinen braucht.
stefcakes
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#4

18.02.2016, 13:58

Ernie hat geschrieben:
stefcakes hat geschrieben:Bei uns im Betrieb ist es so, dass die Azubis nach ihrem langen Schultag nicht in die Kanzlei müssen - zumindest greift und griff diese Regel für alle bis auf mich, denn aus irgendeinem Grund darf ich mittwochs (Schule von 8-14:40 Uhr) trotzdem antanzen. Die andere Azubine, die Donnerstags nach der Schule nicht kommt (obwohl das sogar ihr kurzer Tag ist), hat demnach auch was die Wochenstunden betrifft einen deutlichen Vorteil. Ich verstehe nicht, warum diese Regelung für mich nicht gilt (obwohl ich von sämtlichen Anwälten in der Partnerschaft stets in den Himmel gelobt werde und all meine Aufgaben ohne wenn und aber zur vollsten Zufriedenheit erledige) und wenn ich nachfrage heißt es immer, es würde besprochen werden, aber das heißt es jetzt schon seit Ewigkeiten.
Du fällst aufgrund Deines Alters (21) nicht unter das Jugendschutzgesetz - dies könnte der Grund sein, warum die andere Azubine nach der Schule nicht zu erscheinen braucht.
Danke schonmal für deine Antwort. Die Azubine ist drei Jahre älter als ich, daher denke ich nicht dass das der Grund ist.
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SonicEvil
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#5

18.02.2016, 14:15

Du könntest Dich bezüglich Problemen in der Ausbildung an die Rechtsanwaltskammer wenden.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und auch die Mitglieder des Vorstands unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit.
Das wäre in diesem Fall dann meine erste Anlaufstelle.
Die RAK ist auch immer gut informiert in Bezug auf freie Ausbildungsplätze und können dir vielleicht auch nen entsprechenden Tipp geben wo vielleicht grade noch Bedarf ist an Azubis...
Ich hoffe natürlich, dass keiner Deiner Anwälte im Vorstand sitzt.
Alegría
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#6

18.02.2016, 17:27

stefcakes hat geschrieben:Hinzu kommt, und das ist der Hauptgrund für meine Aufregung und auch meine Überlegung, die Kanzlei zu wechseln, dass mein Vater demenskrank ist. Ich bin vor einem Jahr von zu Hause ausgezogen weil ich die Umstände dort nicht ertragen konnte (Warum man sich mit 19 noch rechtfertigen muss warum man Freitag um 17 Uhr noch nicht zu Hause ist und ähnliche Dinge) und lebe seither mit meinem Freund zusammen. Meine Mutter unterstütze ich dennoch sehr bei der Pflege und ihrer Hausarbeit, zusätzlich zu meinem eigenen Haushalt. Ich bin jeden Tag nach der Arbeit ca. 2 Stunden bei meinen Eltern und helfe mit allem was anfällt, fahre dann den 1.5h langen Weg von ihnen zu mir und wenn ich dann zu Hause bin (i. d. R. 21:30 bis 22 Uhr, je nachdem wie die Busse kommen), fange ich an zu pauken weil ich einen sehr guten Durchschnitt habe und diesen auch halten möchte.
Ich bin demnach mit meiner Situation schlichtweg überfordert, doch ich kann und möchte auch nicht meine Unterstützung an meine Mama einstellen um mehr Zeit zu haben, sie arbeitet ja immerhin auch Vollzeit und dass mein Vater krank ist, ist ja auch nicht ihre Schuld. Ich hab zwar Geschwister, die reden aber alle nicht mehr mit meinem Vater weil er kein besonders netter oder zuverlässiger Mensch ist.

Dadurch dass ich meist 19h von 24h auf Zack bin leidet meine Gesundheit extrem und ich merke wie mir immer mehr die Kraft fehlt, um überhaupt morgens zur Arbeit zu fahren, weil da eh nur banale Aufgaben auf mich warten die nichts mit dem Beruf zu tun haben den ich eigentlich lernen will. Dementsprechend schlecht gelaunt bin ich und es ist unheimlich anstrengend, den ganzen Tag grinsend wie ein Honigkuchenpferd durch die Kanzlei zu galoppieren, denn das wird von einem erwartet.
Also dazu muss ich leider sagen, auch wenn es hart klingt, dafür können deine Chefs wirklich nichts. Klar ist es menschlich wenn sie darauf eingehen würden, aber du hast einen Vertrag für eine Vollzeitausbildung unterschrieben und dann wird von dir wie auch von anderen Azubis/Arbeitskräften erwartet, dass diese auch eingehalten werden. Der eine hat leider so eine Last wie du, wieder ein andere trainiert nach seiner Arbeitszeit für einen Triathlon und hätte gerne mehr Zeit usw. Ich hoffe du weißt, wie ich das meine. Der Arbeitgeber kann da einfach nicht auf die persönlichen Belange eines jeden Mitarbeiters so eingehen.

Vielleicht solltest du dir auch eine Auszeit von der Pflege nehmen. Vielleicht musst du nicht jeden Tag zu deinen Eltern fahren, vielleicht reicht ja auch unter der Woche nur zwei mal, das ist immerhin schon eine Hilfe für deine Mutter und eine Verbesserung für dich, oder?

Dass die andere Azubine nach der Berufsschule nicht mehr kommen muss, du aber schon, obwohl sie älter ist, finde ich eine Sauerei ehrlich gesagt. Und wenn deine Chefs das abwimmeln mit "das müssen wir noch besprechen" und sie kennen deine Situation, dann könntest du doch vorschlagen, dass du unter den gegebenen Umständen erst mal auch nach der Schule heim gehst wie die andere Azubine bis die Sache von den Chefs geklärt wurde.

Mit wem hast du denn wegen dem Ausbildungsinhalt gesprochen? Habt ihr jemand der für das Personal zuständig ist? Dann könntest du ihn doch direkt ansprechen und genau solche Vorschläge machen wie oben, also dass du z.B. gerne mal eine Kostennote entwerfen würdest und sie zur Durchsicht der Kollegin geben würdest etc. Mit konkreten Vorschlägen kommen deine Chefs vielleicht weiter. Aber wie so oft werden die weiteren "Azubi-Arbeiten" dann trotzdem an dir hängen bleiben denke ich, es wird also folglich zu Mehrarbeit führen.....

Ich habe in § 8 BBiG folgendes noch gefunden:

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).

Hierzu könntest du mal mit der Rechtsanwaltskammer Einzelheiten abklären.... ich weiß nicht wie es sich verhält, wenn du eh schon verkürzt und dann eventuell noch die wöchtenliche Arbeitszeit ansich verkürzen willst, das wird eventuell beides nicht möglich sein.
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#7

18.02.2016, 17:45

algeria hat mir hier ziemlich von der Seele geschrieben :good
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#8

18.02.2016, 21:39

Hallo...Ich weiss immer nicht was sich die Leute unter ReNo vorstellen... einige haben keine Azubis, ich koche auch Kaffee obwohl ich ausgelernt habe und zum Gericht gehe ich auch wenn der Azubi in der Schule ist. Das ist hier öfters Thema. Und was man in dem Job viel lernen muss weiss ich leider auch nicht. Ich fand das recht einfach. Ist schon ein paar Tage her. Ich finde die schwierigen Sachen kommen erst nach der Ausbildung.

Wegen der Arbeitszeit finde ich da hast du recht, das sollten dann nur 40 Std sein. Und nach einem Schultag arbeitet man eigentlich auch nicht mehr.

Kostenrechnungen kommen ja nun auch nicht 20 Stück am Tag vor, und im Lernfeld war es, zumindest bei unseren Azubis, auch noch gar nicht dran.

Wissen deine Chefs denn von deinem Vater? Ich habe es so verstanden dass du es noch nicht erzählt hast?

Ich glaube Ausbildung verkürzen und dann noch Teilzeit geht nicht.
Aber du bist da ja nicht glücklich, da können zwei Jahre lang werden. Rede mit Ihnen. Ansonsten käme ein Wechsel in Frage. Soll ja auch ein nettes Klima sein finde ich. Aber nur meine Meinung
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#9

18.02.2016, 21:52

Also Kaffee kochen, Botengänge, Akten kopieren trifft nun mal in der Regel die Azubis; aber es sollte nicht der einzige Ausbildungsinhalt sein. Ich habe eine Mitarbeiterin, die in ihrer Ausbildungskanzlei nix gelernt hat. Zum Glück bin ich ein geduldiges Schaf, aber das kann die Threadstarterin nicht erwarten. Wobei ... Wenn es Dir wirklich nur auf die Fachhochschulreife ankommt, dann schau, dass Du die Prüfungen irgendwie bestehst. Du musst nicht die Beste sein. Am Ende fragt Dich nie wieder jemand nach Deinen Noten.

In Anbetracht, dass man für die Pflege von Familienangehörigen sogar einen unbezahlten Freistellungsanspruch hat, kann es aus meiner Sicht nicht sein, dass bei der Threadstarterin scheinbar ständig Überstunden anfallen. Ich räume meinen Mitarbeitern im Rahmen des Möglichen freie Arbeitszeiten ein. Denn nur ein zufriedener Mitarbeiter ist ein engagierter Mitarbeiter.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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#10

21.02.2016, 10:23

stefcakes hat geschrieben:Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man außerhalb der Probezeit die Kanzlei wechseln möchte einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb machen muss, weil die sonst Schadenersatzansprüche gegen mich erheben können, ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass mein Betrieb den Wisch nicht unterschreiben wird.
Das mit dem obligatorisch notwendigen Aufhebungsvertrag höre ich jetzt zum ersten Mal. Du hast als Auszubildende/r haargenauso wie alle anderen Angestellten eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Und wie da Schadensersatzansprüche gegen dich geltend gemacht werden sollen, verstehe ich auch nicht so ganz. Auf die Begründung wäre ich mal gespannt.

Der Kanzlei wird mit dem Weggang eines Azubis kaum ein Schaden entstehen und wenn doch, dann sind die sowieso -nett ausgedrückt - suboptimal organisiert.

Ich würde an deiner Stelle in jedem Falle sowohl mit der Rechtsanwaltskammer als auch mit deinen Berufsschullehrern sprechen. Miteinander findet sich da dann sicher auch eine vernünftige Lösung.


Noch ein Wort zu den Ausbildungsinhalten: Kaffee kochen, Akten holen, Ablage machen und solche Dinge sind auch bei uns primär Azubiaufgaben, aber dass du nicht mal zu Testzwecken mal ein einfaches Schreiben oder eine einfache Kostenrechnung selber machen darfst (die dann natürlich der Bürovorsteher/ein ReFA/ein Anwalt mit dir kurz bespricht) oder ans Telefon gehen darfst (zumindest unter Anleitung)...das finde ich ehrlich gesagt nicht gut von deinem Ausbilder.

Mit dem Telefon regeln wir das beispielsweise so: Azubis dürfen ans Telefon (sofern sie sich selbst sicher fühlen) und dürfen aber auch jederzeit dem Anrufenden mitteilen, dass sie in Ausbildung sind, nun leider nicht weiter wissen und sie jetzt mit einem erfahreneren Kollegen verbinden. Da hat sich auch noch NIE ein Mandant oder ein potentieller Mandant beschwert. Und nach dem Telefonat wird mit dem Azubi dann gleich besprochen, was man noch mitgeteilt hat und wie sich der Azubi das nächste Mal schon besser verhalten kann. Funktioniert problemlos und fördert aus meiner Sicht auch das Selbstvertrauen am Telefon (man wächst mit seinen Aufgaben quasi ;) ).
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