Mahnverfahren 3100 VV RVG?

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Anna1206
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#1

13.11.2015, 13:32

Hallo zusammen,

komplizierte Sache hier :kopfkratz

Mdt hat selbstständig ein Mahnverfahren eingeleitet. Wir haben auch eins eingeleitet. Bedeutet es liefen zwei gleiche Mahnverfahren nur parallel zueinander.

Der geg RA hat gegen beide Mahnbescheide Widerspruch eingelegt...

Den Mahnbescheid, den unser Mdt eingeleitet hat, haben wir zurückgenommen... Nach Rücknahme ist vom Mahngericht ein Beschluss ergangen. Aus diesem geht hervor: In dem Mahnverfahren .... werden dem Antragsteller (unser Mdt) nach Rücknahme des Antrags auf Durchführung des Mahnverfahrens die Kosten des Verfahren auferlegt.

Schön und gut... verstehe ich alles :roll:

Jetzt bekommen wir einen KFA der Gegenseite wo die eine 3100 VV RVG abrechnen... hääää :oops: :nachdenk verstehe nicht warum dies geht... wir sind doch im Mahnverfahren :-?

Wenn dann könnte doch nur eine 3101 VV RVG anfallen oder sehe ich das falsch??

Verstehe das ganze aber im allgemeinen nicht....

BITTE UM HILFE :oops:
Dane129
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#2

13.11.2015, 13:38

Nrn. 3100 sowie 3101 VV-RVG sind hier Fehl am Platz, erstattungsfähig dürfte nur Nr. 3307 VV-RVG sein
Anna1206
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#3

13.11.2015, 15:54

Ich habe gedacht, dass die die 3100 genommen haben, weil in dem anderen Verfahren (welches nicht zurückgenommen worden ist und welches vom Mahnverfahren in das streitige Verfahren überging) darüber gesprochen worden ist.

Sonst kann ich es mir nicht erklären....
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