Azubi Übungen zu Gegenstandswerten

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
RefaJBC2015
Forenfachkraft
Beiträge: 224
Registriert: 20.09.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

20.09.2015, 14:59

Hallo Liebe Nutzer,

ich bin total neu hier. Ich bin Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr und bin gerade dabei Unterrihtsstoff für die Berufsschule nachzuarbeiten. Ich komme leider nicht weiter. Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen würde.

Hier ist die Aufgabe:

Klage im Auftrag der beiden Wohnungseigentümer wegen eines dreimonatigen Mietrückstandes von monatlich 500,00 € und wegen Räumung. Im Termin ergeht Annerkenntnisurteil wegen des Rückstandes. Über die Räumung wird streitig verhandelt und Beweis erhoben. Der Rechtsstreit wird vertagt. Noch vor dem nächsten Termin erweitern die Kläger die Klage um zwei weitere inzwischen fällig gewordenen Monatsmieten. Im folgenden Termin erkennt der Beklagte den Rückstand sofort an; es ergeht AU. Nach weiterer Verhandlung wegen der Räumung wird der Beklagte antagsgemäß verurteilt.
Ergebnis ist 1713,12 €

Habe gerechnet:

1,6 Verfahrengeb. Nr. 3100 (7.500) 729,60 €
1,2 Terminsgeb. Nr. 3104 (8.500) 608,40 €
PTE 20,00 €
Zwischensumme Netto 1.358,00 €
19% USt. Nr. 7008 VV 258,02 €
Endsumme 1616,02 €

Ich glaube mir fehlt eine Verfahrensgebühr weiß aber nicht wie ich die anrechnen soll und in welcher Höhe (wegen der Klageerweiterung).

Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

20.09.2015, 16:56

Schreib bitte im Profil noch bei Beruf, daß du Azubi bist ;) :thx
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#3

20.09.2015, 17:18

Die Verfahrensgebühr berechnet sich immer aus dem höchsten Gegenstandswert. Dann solltest du auch auf den vorgegebenen Betrag kommen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
RefaJBC2015
Forenfachkraft
Beiträge: 224
Registriert: 20.09.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

20.09.2015, 18:51

vielen vielen Dank hat geklappt =)
Antworten