Vermögensauskunft nicht älter als 6 Monate

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Anna1206
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.05.2015, 15:21
Beruf: Azubi zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

14.09.2015, 16:47

Hallo zusammen,

jedes mal, wenn ich eine Vermögensauskunft beantrage gebe ich gleichzeitig an, dass diese nicht älter als 6 Monate sein soll (extra damit wir keine ältere haben... da sich die Verhältnisse von Schuldnern nach langer Zeit auch wieder ändern können).

trotzdem bekommen wir welche die ein Jahr zurückliegen oder ein und halb Jahre... ist es korrekt das die GVen dafür trotzdem ihre vollen gebühren bekommen? Immerhin ist es nicht das, was aus unserem Antrag hervor geht...
sonst müsste es diesen Punkt ja garnicht geben in der Vermögensauskunft.

Vielen Dank für die Antworten :wink1
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

14.09.2015, 16:53

soweit ich mich erinnere, ist es streitig, ob man einschränken kann, wie alt das Vermögensverzeichnis ist, das man anfordert.

ich hab in meinen Unterlagen eine Noitz gefunden JurBüro 8/2014 S. 398, da war mal ein Artikel zu dem Thema. ich kann morgen mal gucken, ob ich die finde, wenn nicht sowieso jemand schneller ist bis dahin.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Anna1206
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.05.2015, 15:21
Beruf: Azubi zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

14.09.2015, 17:01

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)... Mein Chef wollte sich sogar schon ein GV Buch holen um sicher zu sein. Würde mich freuen wenn du mal nachsehen könntest :)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

14.09.2015, 17:29

Du kannst den Zeitraum nicht eingrenzen. Du musst, um Auskunft zu erhalten, selbst den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen und wenn der Schuldner diese dann bereits geleistet hat, bekommst Du eine Abschrift. Ganz egal, wie alt das ist. Eine der wunderbaren Neuregelungen die die Reform mit sich gebracht hat. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3282
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

15.09.2015, 07:55

Die Möglichkeit eines Wahlrechtes ist umstritten. Dazu gibt es unter anderem einen Beschluss vom OLG Hamm v. 10.02.15, Az. 25 W 277/14
=> https://openjur.de/u/765670.html
Es gab dazu vor einiger Zeit auch mal einen Beitrag in Vollstreckung effektiv.
Als Begründung für das fehlende Wahlrecht des Gläubigers wird u. a. aufgeführt, dass für den Fall eines bedingten Auftrages die Eintragungen im Schuldnerverzeichnisses nicht korrekt seien, wenn nicht alle Gläubiger, die einen ZV-Versuch bis zur EV-Abnahme gg. den Schuldner unternommen haben, berücksichtigt würden. Gegen den nicht leistungsbereiten/-willigen Schuldner ergingen dann zu Unrecht weniger Eintragungsanordnungen und ein das Schuldnerverzeichnis prüfender weiterer Gläubiger erhielte somit ein falsches Bild.
Wobei wir uns über den Informationsgehalt des Schuldnerverzeichnisses wohl einig sind. :pfeif
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#6

15.09.2015, 09:15

Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Folgen der ZV-Reform. Versucht mal, die Eintragung der Nichtabgabe der VA ins Verzeichnis zu verhindern, wenn sich Gläubiger und Schuldner nach Eintragungsanordnung des GVZ noch einigen...

*edit*: Das LG Potsdam hat in unserem Fall in zweiter Instanz dem Vollstreckungsgericht und dem GVZ aber mal sowas von den Kopf gewaschen, dass mir die beiden fast schon leid taten - sie haben sich schlicht an den Wortlaut der neuen Regelungen gehalten. Ich habe hier intern im Büro GVZ und Vollstreckungsgericht absolut inhatlich verstanden, mein Chef war 180° dagegen und hat immer mit der Dispositionsmaxime argumentiert. Letztlich hat das LG genau das in den Vordergrund gestellt. Klar, solche Fälle machen den Alltag spannend, eine klare Rechtslage- und Rechtsprechung wären mir aber lieber.
läuft...
:huch
Anna1206
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.05.2015, 15:21
Beruf: Azubi zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#7

28.09.2015, 11:40

Aber es kann doch nicht sein, dass der GV genau die gleichen Gebühren bekommt wenn er garnicht die neue Vermögensauskunft einholt sondern eine die bereits besteht.... -.- .... er macht nur eine Kopie und schickt die uns und bekommt die gleiche Gebühr wie der, der einen Termin ausmacht, mit dem Schuldner die Verhältnisse bespricht und uns dann die VA zuschickt.
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#8

28.09.2015, 12:00

Maddien hat geschrieben:Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Folgen der ZV-Reform. Versucht mal, die Eintragung der Nichtabgabe der VA ins Verzeichnis zu verhindern, wenn sich Gläubiger und Schuldner nach Eintragungsanordnung des GVZ noch einigen...

*edit*: Das LG Potsdam hat in unserem Fall in zweiter Instanz dem Vollstreckungsgericht und dem GVZ aber mal sowas von den Kopf gewaschen, dass mir die beiden fast schon leid taten - sie haben sich schlicht an den Wortlaut der neuen Regelungen gehalten. Ich habe hier intern im Büro GVZ und Vollstreckungsgericht absolut inhatlich verstanden, mein Chef war 180° dagegen und hat immer mit der Dispositionsmaxime argumentiert. Letztlich hat das LG genau das in den Vordergrund gestellt. Klar, solche Fälle machen den Alltag spannend, eine klare Rechtslage- und Rechtsprechung wären mir aber lieber.
Hast Du ein Az von der Entscheidung des LG Potsdam?
Ich habe von unserem AG zwar auch schon recht bekommen, dass ich die alte Vermögensauskunft nicht bekommen (und zahlen) muss, wenn ich sie nicht will, aber ich würde gern bei einigen auswärts lebenden Schuldnern auch darauf vezichten und suche noch Argumentationshilfen.

@Anna: Der GVZ macht eben nicht nur eine Kopie, er guckt auch, ob es die richtige ist. Nee, ernsthaft: offensichtlich ist der gleiche Preis gemeint und gewollt.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Antworten