Grundschuld / Hypothek

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Sandyy
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#1

30.08.2015, 15:18

Hallo :)

Einige hier sind dieses Thema wahrscheinlich schon Leid, aber ich hab mich grad nochmal gefragt was genau der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld ist, jetzt mal rein von der Zwangsvollstreckung her. Also wenn man eine Grundschuld bestellt und den Kredit nicht abbezahlen kann, dann kann die Bank doch die Zwangsversteigerung aus dem Grundstück betreiben. Aber doch nur aus dem Grundstück und nicht auch noch aus dem privaten Vermögen oder? Es sei denn natürlich die Grundschuld ist mit ZV-Unterwerfungsklausel bestellt worden.

Und wie sieht es mit der der ZV in eine Hypothekenforderung aus? Kann die Bank sich neben dem Grundstück auch noch an das bewegliche Vermögen machen also sprich Auto oder sonstige wertvolle Gegenstände?

Danke schon mal im Voraus :)
Maddien
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#2

30.08.2015, 16:29

*edit* hoppala.. zu spät "Auszubildende" gesehen... also nochmal neu.

Zunächst: Eine Vollstreckung _aus_ einem eingetragenen Recht ist etwas anderes als eine Vollstreckung _in_ ein eingetragenes Recht.

Eine Hypothek ist an eine Forderung gekoppelt, zu deren Absicherung sie dient. Eine Grundschuld kann unabhängig von einer tatsächlichen Forderung bestehen.

Die Vollstreckung findet dann entweder aus dem eingetragenen Recht durch Zwangsversteigerung/-verwaltung statt. Oder der Gläubiger kann - je nach Unterwerfungsklausel direkt oder über den Umweg der Duldungsklage - aus der notariellen Urkunde vollstrecken, mit der die Grundschuld bestellt oder das Darlehen (zu dessen Sicherung die Hypothek eingetragen wurde) gewährt wurde.
Zuletzt geändert von Maddien am 30.08.2015, 16:46, insgesamt 3-mal geändert.
läuft...
:huch
Sandyy
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#3

30.08.2015, 16:37

Achso ok, alles klar :)

Aber wenn man jezt z.B. eine Grundschuld oder auch eine Hypothek schon abbezahlt hat und will die GS oder Hyp. noch im GB stehen lassen z.B. zur Neufinzierung, ist es dann ratsamer/kostengünstiger eine Hypothek oder eine Grundschuld eintragen zu lassen? Bzw. sobald der Kredit abbezahlt worden ist, hat man doch in beiden Fällen eine Eigentümergrundschuld oder? Ich blick irgendwie nicht mehr durch :D
Maddien
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#4

30.08.2015, 17:02

Ich finde diese Erklärungen recht gelungen:

http://www.rechtslexikon.net/d/eigentue ... schuld.htm

Mach Dich mit dem ganzen Kram aber nicht zu verrückt. Ich möchte vorsichtig behaupten, dass das jedem, der damit nicht aus beruflichen Gründen häufiger zu tun hat, Kopfschmerzen bereitet.
läuft...
:huch
Sandyy
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#5

30.08.2015, 18:07

Super, das ist lieb :)
Ich hab bei uns in der Kanzlei leider nicht so viel zu tun was Notariat betrifft aber das hat mich dann doch ein bisschen beschäftigt.
Danke nochmal.
Jupp03/11

#6

30.08.2015, 20:11

Sandyy hat geschrieben:Super, das ist lieb :)
Ich hab bei uns in der Kanzlei leider nicht so viel zu tun was Notariat betrifft aber das hat mich dann doch ein bisschen beschäftigt.
Danke nochmal.
Halt die Augen auf; es wäre schön, wenn sich auch andere -auch Ausgebildete- so verhalten würden. Und sprich mal mit den Kollegen, damit du auch im Notariat arbeiten kannst, scheinst ja wohl im 3. Lehrjahr zu sein.
Und schön ist, dass Beitrag 2 überarbeitet wurde. Er ist zwar immer noch nicht ganz richtig, aber damit kann man leben.
Maddien
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#7

30.08.2015, 21:21

Dann erkläre es doch in Deiner überbordenden Weisheit gerne nochmal "richtig"
läuft...
:huch
Jupp03/11

#8

30.08.2015, 21:32

Maddien hat geschrieben:Dann erkläre es doch in Deiner überbordenden Weisheit gerne nochmal "richtig"
An meiner Weisheit lasse ich dich nach obigem Beitrag nicht teilhaben. Sollte die Themenstarterin eine Frage hierzu haben, mag sie mir eine PN schicken.
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