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Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 31.07.2015, 16:28
von SamMae
Hallo,

ich bin jetzt frisch im zweiten Lehrjahr als Azubi zum ReFa. Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei mit nur einem RA. Weiterhin arbeitet bei uns nur noch seine Frau mit und ich. Jetzt soll ich die Überwachung des Mahnwesens übernehmen.

Hierzu jetzt meine Frage:

Darf ich als Azubi Mahnungen unterschreiben?

Ich weiß, dass Rechnungen nur der RA unterschreiben darf, Gutschriften bzw. Rechnungsberichtigungen unterschreibt seine Frau...

Da ich aber nun das Mahnwesen "in der Hand halte", wäre es für uns sinnvoll, wenn ich in Zukunft die Mahnungen unterschreibe. Ist das zulässig? Oder bekommt mein Chef dann Stress mit der RAK oder anderen Anwälten bzgl. Standesrecht etc...?!

Ich be- :thx für schnelle Antworten :)

Schönes Wochenende euch!

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 31.07.2015, 19:32
von Jupp03/11
Die Post hat der Anwalt zu unterschreiben, niemand anders, auch nicht die Ehefrau.

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 31.07.2015, 20:24
von SamMae
Jein, die bestimmende Post für Gerichte und Gegenparteien etc. Aber Gutschriften beispielsweise dürfen auch Mitarbeiter unterschreiben!

Meine Frage war aber, ob man auch als Azubi Post unterschreiben darf (nicht selbstständig, sondern "i.A."!), die nicht bestimmende Post ist...

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 31.07.2015, 20:28
von Sonnenkind
Als Azubi würde ich gar nichts unterschreiben.

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 31.07.2015, 20:31
von Jupp03/11
SamMae hat geschrieben:Jein, die bestimmende Post für Gerichte und Gegenparteien etc. Aber Gutschriften beispielsweise dürfen auch Mitarbeiter unterschreiben!

Wo steht das geschrieben außer im Kopf der Ehefrau?

Meine Frage war aber, ob man auch als Azubi Post unterschreiben darf (nicht selbstständig, sondern "i.A."!), die nicht bestimmende Post ist...

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 01.08.2015, 08:15
von Sputnik85
Also ich würde auch gar nichts unterschreiben (schon gar nicht als Azubi). Das ist Aufgabe deines Chefs!

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 02.08.2015, 10:39
von Lämmchen
Sputnik85 hat geschrieben:Also ich würde auch gar nichts unterschreiben (schon gar nicht als Azubi). Das ist Aufgabe deines Chefs!
:dito

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 02.08.2015, 12:30
von 13
Und von Gerichts wegen hätte ich einen solchen Schriftsatz retour geschickt m.d.B. um Nachholung einer ordnungsgemäßen Unterschrift. :P

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 03.08.2015, 09:19
von Pisten_huhn83
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Alles dem Chef hinlegen.

Re: Aufgabenübernahme Azubi

Verfasst: 03.08.2015, 11:54
von Kanzleihund
13 hat geschrieben:Und von Gerichts wegen hätte ich einen solchen Schriftsatz retour geschickt m.d.B. um Nachholung einer ordnungsgemäßen Unterschrift. :P
Seit wann bekommt das Gericht den Mahnungen?