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Fräulein Fit

#221

28.07.2015, 10:23

Mi-chan hat geschrieben: :-? Aber naja, es gibt ja Ausbildungsberufe, die verdienen im ersten Lehrjahr mehr als eine ausgelerne ReFa. :sad:

Wenn es nur um das Geld geht, dann sollte man sich nen anderen Job suchen.

Rumheulen kann jeder. Außerdem hat man als ausgelernte ReFa tausend Chancen irgendwo anders anzufangen - als nur in ner Kanzlei - wo man deutlich mehr verdient.
Jeder muss sich um sich selbst kümmern. Wenn er/sie zu faul ist, sollte man nicht über das schlechte Gehalt meckern.
Mi-chan
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#222

28.07.2015, 10:29

ReFaNa hat geschrieben:
Mi-chan hat geschrieben: :-? Aber naja, es gibt ja Ausbildungsberufe, die verdienen im ersten Lehrjahr mehr als eine ausgelerne ReFa. :sad:

Wenn es nur um das Geld geht, dann sollte man sich nen anderen Job suchen.

Rumheulen kann jeder. Außerdem hat man als ausgelernte ReFa tausend Chancen irgendwo anders anzufangen - als nur in ner Kanzlei - wo man deutlich mehr verdient.
Jeder muss sich um sich selbst kümmern. Wenn er/sie zu faul ist, sollte man nicht über das schlechte Gehalt meckern.
Ja, das weiß ich und da hast Du recht. Das war auch nicht als Meckern gedacht. :)

Ich finde es trotzdem immer wieder schockierend, wie schlecht dieser eigentlich sehr anspruchsvolle Beruf doch bezahlt ist und diesen Missstand darf man auch aufzeigen. In diesem Fall war ich einfach über diesen großen Unterschied sehr erstaunt.
Fräulein Fit

#223

28.07.2015, 12:31

Sollte jetzt auch nicht persönlich auf dich bezogen sein. Man kennt halt so einige die immer meckern (nicht nur ReFas). Und wenn man denen sagt "dann änder es und bewirb dich weiter" heißt es immer "jaaa... mhhh.... ich weiß nicht"

Vllt. müssen die Anwälte ja in noch größere "ReFa-Not" kommen um zu sehen, dass sie besser bezahlen sollten!?
Ernie

#224

28.07.2015, 15:11

ReFaNa hat geschrieben:Vllt. müssen die Anwälte ja in noch größere "ReFa-Not" kommen um zu sehen, dass sie besser bezahlen sollten!?
Einige Kammern haben ihre Empfehlungen ja schon "kräftig" angehoben... :schock
likema31
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#225

30.07.2015, 12:52

ReFaNa hat geschrieben:Vllt. müssen die Anwälte ja in noch größere "ReFa-Not" kommen um zu sehen, dass sie besser bezahlen sollten!?
Und wie soll das gehen, wenn den Anwälten selbst nicht viel übrig bleibt? Ich halte nicht mal die RVG-Gebühren für das eigentliche Problem, sondern, dass manche Fixkosten nicht nach Einkommen gestaffelt sind, zum Beispiel Krankenversicherung, Kammerbeitrag, Versorgungswerk etc. Auch die Berufshaftpflicht kostet einiges im Jahr.

Zudem kann man nicht jedem Mandanten alles abrechnen, was möglich wäre.

Angenommen, man hat einen Streitwert von 30.000 € und die Sache erledigt sich nach 2 Schreiben? Soll ich dann tatsächlich die 1,3 Gebühr nehmen? Wie soll man das rechtfertigen?
Kobudo
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#226

30.07.2015, 14:27

likema31 hat geschrieben:Angenommen, man hat einen Streitwert von 30.000 € und die Sache erledigt sich nach 2 Schreiben? Soll ich dann tatsächlich die 1,3 Gebühr nehmen? Wie soll man das rechtfertigen?
Na selbstverständlich mit den Gebühren des RVG. Wenn ich mir von nem Elektriker den Herd anschließen lasse, verlangt der auch volle Gebühren. Ein schnell abgeschlossener Rechtsstreit läuft wohl unter den Begriff "Lebensrisiko". Wenn nicht die vollen Gebühren abgerechnet werden, beschneidet das nicht nur das Einkommen des Rechtsanwaltes, sondern eben auch das der Angestellten. Und ich sehe keinen Grund, den Mandanten gegenüber den Mitarbeitern zu bevorzugen. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter für das, was sie leisten und die Verantwortung die sie zu tragen haben, oft (nicht immer - auch kenne ich ja die Verhältnisse bei dir, likema, nicht) schändlich unterbezahlt sind.

Unbestritten sind die Neben- und Fixkosten für Freiberufler, wie auch für Selbständige, sehr hoch und müssen erstmal verdient sein. Aber leider vergessen viele Anwälte, dass die eigenen Mitarbeiter im Sekretariat einen großen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei und damit auch zum finanziellen Erfolg beitragen. Für viele scheinen sie nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein.


Zum topic: Sich auf dem altbekannten Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" auszuruhen und den Azubis damit einen auskömmlichen Verdienst absprechen zu wollen, ist eine Frechheit. Und genauso die Argumentation, dass es ja noch Sozialleistungen gibt. Die Ausbildungsbetriebe sollten nunmal Verantwortung übernehmen - und eben auch finanziell. Und wenn sie wegen zu hoher Azubigehaltszahlungen nicht ausbilden wollen, ist das ein Armutszeugnis.

Dass die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten schlecht bezahlt ist, ist kein Geheimnis mehr. Dass sich die entsprechenden Bewerber nicht gerade die Klinke in die Hand geben, ist nachvollziehbar. Genauso auch die fehlende Motivation. Die Ausbildung läuft immer mehr nach dem Motto höher, schneller, weiter. Dagegen ist bei der Bezahlung die Untergrenze gerade gut genug.
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#227

30.07.2015, 14:54

Kobudo hat geschrieben: Na selbstverständlich mit den Gebühren des RVG. Wenn ich mir von nem Elektriker den Herd anschließen lasse, verlangt der auch volle Gebühren. Ein schnell abgeschlossener Rechtsstreit läuft wohl unter den Begriff "Lebensrisiko". Wenn nicht die vollen Gebühren abgerechnet werden, beschneidet das nicht nur das Einkommen des Rechtsanwaltes, sondern eben auch das der Angestellten. Und ich sehe keinen Grund, den Mandanten gegenüber den Mitarbeitern zu bevorzugen. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter für das, was sie leisten und die Verantwortung die sie zu tragen haben, oft (nicht immer - auch kenne ich ja die Verhältnisse bei dir, likema, nicht) schändlich unterbezahlt sind.

Unbestritten sind die Neben- und Fixkosten für Freiberufler, wie auch für Selbständige, sehr hoch und müssen erstmal verdient sein. Aber leider vergessen viele Anwälte, dass die eigenen Mitarbeiter im Sekretariat einen großen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei und damit auch zum finanziellen Erfolg beitragen. Für viele scheinen sie nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein.


Zum topic: Sich auf dem altbekannten Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" auszuruhen und den Azubis damit einen auskömmlichen Verdienst absprechen zu wollen, ist eine Frechheit. Und genauso die Argumentation, dass es ja noch Sozialleistungen gibt. Die Ausbildungsbetriebe sollten nunmal Verantwortung übernehmen - und eben auch finanziell. Und wenn sie wegen zu hoher Azubigehaltszahlungen nicht ausbilden wollen, ist das ein Armutszeugnis.

Dass die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten schlecht bezahlt ist, ist kein Geheimnis mehr. Dass sich die entsprechenden Bewerber nicht gerade die Klinke in die Hand geben, ist nachvollziehbar. Genauso auch die fehlende Motivation. Die Ausbildung läuft immer mehr nach dem Motto höher, schneller, weiter. Dagegen ist bei der Bezahlung die Untergrenze gerade gut genug.
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#228

30.07.2015, 14:55

Kobudo hat geschrieben:
Na selbstverständlich mit den Gebühren des RVG. Wenn ich mir von nem Elektriker den Herd anschließen lasse, verlangt der auch volle Gebühren. Ein schnell abgeschlossener Rechtsstreit läuft wohl unter den Begriff "Lebensrisiko". Wenn nicht die vollen Gebühren abgerechnet werden, beschneidet das nicht nur das Einkommen des Rechtsanwaltes, sondern eben auch das der Angestellten. Und ich sehe keinen Grund, den Mandanten gegenüber den Mitarbeitern zu bevorzugen. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter für das, was sie leisten und die Verantwortung die sie zu tragen haben, oft (nicht immer - auch kenne ich ja die Verhältnisse bei dir, likema, nicht) schändlich unterbezahlt sind.

Unbestritten sind die Neben- und Fixkosten für Freiberufler, wie auch für Selbständige, sehr hoch und müssen erstmal verdient sein. Aber leider vergessen viele Anwälte, dass die eigenen Mitarbeiter im Sekretariat einen großen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei und damit auch zum finanziellen Erfolg beitragen. Für viele scheinen sie nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein.


Zum topic: Sich auf dem altbekannten Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" auszuruhen und den Azubis damit einen auskömmlichen Verdienst absprechen zu wollen, ist eine Frechheit. Und genauso die Argumentation, dass es ja noch Sozialleistungen gibt. Die Ausbildungsbetriebe sollten nunmal Verantwortung übernehmen - und eben auch finanziell. Und wenn sie wegen zu hoher Azubigehaltszahlungen nicht ausbilden wollen, ist das ein Armutszeugnis.

Dass die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten schlecht bezahlt ist, ist kein Geheimnis mehr. Dass sich die entsprechenden Bewerber nicht gerade die Klinke in die Hand geben, ist nachvollziehbar. Genauso auch die fehlende Motivation. Die Ausbildung läuft immer mehr nach dem Motto höher, schneller, weiter. Dagegen ist bei der Bezahlung die Untergrenze gerade gut genug.
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#229

30.07.2015, 16:13

Angenommen, man hat einen Streitwert von 30.000 € und die Sache erledigt sich nach 2 Schreiben? Soll ich dann tatsächlich die 1,3 Gebühr nehmen? Wie soll man das rechtfertigen?[/quote]

Einer meiner früheren Chefs hat mal gesagt: "Anwälte, die nichts kosten, sind auch nichts wert." (Was, finde ich, auch durchaus für diejenigen meiner ReNo-Kollegen/Kolleginnen gilt, die sich unter Wert verkaufen.)

Außerdem kann es dem Mandanten doch durchaus als Erfolg erklärt werden, wenn die Angelegenheit bereits nach zwei Schreiben erledigt werden konnte.
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#230

30.07.2015, 17:37

Kobudo hat geschrieben:
likema31 hat geschrieben:Angenommen, man hat einen Streitwert von 30.000 € und die Sache erledigt sich nach 2 Schreiben? Soll ich dann tatsächlich die 1,3 Gebühr nehmen? Wie soll man das rechtfertigen?
Na selbstverständlich mit den Gebühren des RVG. Wenn ich mir von nem Elektriker den Herd anschließen lasse, verlangt der auch volle Gebühren. Ein schnell abgeschlossener Rechtsstreit läuft wohl unter den Begriff "Lebensrisiko". Wenn nicht die vollen Gebühren abgerechnet werden, beschneidet das nicht nur das Einkommen des Rechtsanwaltes, sondern eben auch das der Angestellten. Und ich sehe keinen Grund, den Mandanten gegenüber den Mitarbeitern zu bevorzugen. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter für das, was sie leisten und die Verantwortung die sie zu tragen haben, oft (nicht immer - auch kenne ich ja die Verhältnisse bei dir, likema, nicht) schändlich unterbezahlt sind.

Unbestritten sind die Neben- und Fixkosten für Freiberufler, wie auch für Selbständige, sehr hoch und müssen erstmal verdient sein. Aber leider vergessen viele Anwälte, dass die eigenen Mitarbeiter im Sekretariat einen großen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei und damit auch zum finanziellen Erfolg beitragen. Für viele scheinen sie nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein.


Zum topic: Sich auf dem altbekannten Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" auszuruhen und den Azubis damit einen auskömmlichen Verdienst absprechen zu wollen, ist eine Frechheit. Und genauso die Argumentation, dass es ja noch Sozialleistungen gibt. Die Ausbildungsbetriebe sollten nunmal Verantwortung übernehmen - und eben auch finanziell. Und wenn sie wegen zu hoher Azubigehaltszahlungen nicht ausbilden wollen, ist das ein Armutszeugnis.

Dass die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten schlecht bezahlt ist, ist kein Geheimnis mehr. Dass sich die entsprechenden Bewerber nicht gerade die Klinke in die Hand geben, ist nachvollziehbar. Genauso auch die fehlende Motivation. Die Ausbildung läuft immer mehr nach dem Motto höher, schneller, weiter. Dagegen ist bei der Bezahlung die Untergrenze gerade gut genug.
Genau so sieht es aus!!!!
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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