likema31 hat geschrieben:Angenommen, man hat einen Streitwert von 30.000 € und die Sache erledigt sich nach 2 Schreiben? Soll ich dann tatsächlich die 1,3 Gebühr nehmen? Wie soll man das rechtfertigen?
Na selbstverständlich mit den Gebühren des RVG. Wenn ich mir von nem Elektriker den Herd anschließen lasse, verlangt der auch volle Gebühren. Ein schnell abgeschlossener Rechtsstreit läuft wohl unter den Begriff "Lebensrisiko". Wenn nicht die vollen Gebühren abgerechnet werden, beschneidet das nicht nur das Einkommen des Rechtsanwaltes, sondern eben auch das der Angestellten. Und ich sehe keinen Grund, den Mandanten gegenüber den Mitarbeitern zu bevorzugen. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter für das, was sie leisten und die Verantwortung die sie zu tragen haben, oft (nicht immer - auch kenne ich ja die Verhältnisse bei dir, likema, nicht) schändlich unterbezahlt sind.
Unbestritten sind die Neben- und Fixkosten für Freiberufler, wie auch für Selbständige, sehr hoch und müssen erstmal verdient sein. Aber leider vergessen viele Anwälte, dass die eigenen Mitarbeiter im Sekretariat einen großen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei und damit auch zum finanziellen Erfolg beitragen. Für viele scheinen sie nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein.
Zum topic: Sich auf dem altbekannten Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" auszuruhen und den Azubis damit einen auskömmlichen Verdienst absprechen zu wollen, ist eine Frechheit. Und genauso die Argumentation, dass es ja noch Sozialleistungen gibt. Die Ausbildungsbetriebe sollten nunmal Verantwortung übernehmen - und eben auch finanziell. Und wenn sie wegen zu hoher Azubigehaltszahlungen nicht ausbilden wollen, ist das ein Armutszeugnis.
Dass die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten schlecht bezahlt ist, ist kein Geheimnis mehr. Dass sich die entsprechenden Bewerber nicht gerade die Klinke in die Hand geben, ist nachvollziehbar. Genauso auch die fehlende Motivation. Die Ausbildung läuft immer mehr nach dem Motto höher, schneller, weiter. Dagegen ist bei der Bezahlung die Untergrenze gerade gut genug.