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Gerichtsvollzieherkostenrechnung

Verfasst: 04.03.2015, 14:26
von A13
Hallo zusammen,

wir haben einen kombinierten ZV-Auftrag an einen GVZ übersandt. Zwischenzeitllich hat die Gegenseite auf Anforderung hin einen Teil der Forderung gezahlt, so dass wir darauf hin den GVZ darum gebeten haben, zunächst die ZV zurückzustellen. Dies tat er auch. Wenig später zahlte auch die Gegenseite den noch offen stehenden Betrag. Den Gerichtsvollzieher haben wir hierüber infomiert. Nun aber meine Frage: Wird hier noch eine Kostenrechnung vom GVZ kommen? Und was könnte er im Zweifel abrechnen? Fällt das eventuell unter eine nicht erledigte Amtshandlung?

LG und vielen Dank

Re: Gerichtsvollzieherkostenrechnung

Verfasst: 04.03.2015, 17:39
von tiko73
Beim GV um Übersendung seiner KR bitten und mitteilen, dass gezahlt wurde.

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