Seite 1 von 2

Mahnverfahren: Kann RA sich selbst vertreten? [USt?]

Verfasst: 12.07.2007, 10:06
von Master24
Hallo liebe Kollegen,

habe gerade folgendes Problem: Treiben gerade ein bissl Geld für Chefin ein, allerdings ist die Frage, ob sich diese selbst vertreten kann im Mahnverfahren um damit die RA-Gebühren einzuheimsen?

Vielen Dank,

Master24

Verfasst: 12.07.2007, 10:07
von Curry
Ja, das geht. Du musst bei Prozessbevollmächtigten dann eben unbedingt eure RAin angeben.

Verfasst: 12.07.2007, 10:11
von Master24
Danke für die schnelle Antwort. Macht ja dann auch mehr Sinn. :twisted:

Verfasst: 12.07.2007, 10:18
von Curry
Ich frage mich gerade, ob ihr Gebühren von eurer Chefin eintreibt, da mache ich es jedenfalls immer so. Wenn sie etwas privates eintreiben möchte, weiß ich grad gar nicht, ob das auch geht?

Vielleicht weiß da ja jemand noch mehr zu.

Verfasst: 12.07.2007, 10:22
von Master24
Ja, es sind die Gebühren. Aber auch bei den privaten Sachen sollte es gerade so sein. Immerhin steht nirgends geschrieben, dass sie das nicht darf. Auch wenn es doof aussieht, "Frau X, vertr. v. RAin X" *g*

Gruß

Verfasst: 12.07.2007, 10:33
von Gast
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Berufskenntnisse, die eine geldwerte Leitung darstellen, von der Anwältin oder dem Anwalt dem Schuldner nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Das würde den Schuldner ohne rechtlichen Grund begünstigen.

Da es aber am Leistungsaustauschverhältnis zwischen Anwältin bzw. Anwalt und sich selbst fehlt, fällt keine Umsatzsteuer an.

Verfasst: 12.07.2007, 10:36
von wayona
auch wenn ihr private forderungen für die chefin geltend macht, kann sie sich selbst vertreten. abgesehn davon besteht im mahnverfahren keine anwaltspflicht.

Verfasst: 12.07.2007, 12:38
von Master24
Ortrun hat geschrieben:Da es aber am Leistungsaustauschverhältnis zwischen Anwältin bzw. Anwalt und sich selbst fehlt, fällt keine Umsatzsteuer an.
Ist das auch der Fall, wenn sie obsiegt? Sprich, wäre bei einer Abrechnung gegenüber der Gegenseite dann die Umsatzsteuer wegzulassen? Unter der zitierten Bedingung, ja.

Verfasst: 12.07.2007, 12:39
von Curry
Wenn der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann darf keine USt. geltend gemacht werden. Wenn die RAin also privat handelt, dann müsste sie doch mit angesetzt werden, oder?

Verfasst: 12.07.2007, 12:46
von Master24
Speziell in diesem Fall geht es um Gebühren. Allerdings würde mich die Handhabung jetzt schon interessieren..