Pfüb und was ist mit den Titeln?

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A13
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#1

25.11.2014, 13:24

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz doofe Frage: Wir haben den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und haben nebenbei noch ein VermA-Verfahren zu laufen. Termin war für die vergangene Woche anberaumt worden, aber der Schuldner hat einen Attest vorgelegt ... und nun soll der nächste Termin Mitte Dezember stattfinden.

Nun habe ich mit der Gerichtsvollzieherin besprochen, dass diese die vollstreckbaren Titel selbst zum Vollstreckungsgericht bringt, da sie da ja sowie so ist und das auf dem Postwege nur unnötig Zeit kostet. Der Pfüb wird sodann kurzfristig erlassen, aber mir ist irgendwie gerade nicht so klar, ob das Vollstreckungsgericht die vollstreckbaren Titel nach Erlass des Pfübs an uns zurück übermittelt oder der neue zuständige Gerichtsvollzieher diese noch bekommt zwecks Zustellung. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
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#2

25.11.2014, 13:28

Ich würde ja meinen, dass ihr nach Erlass des Pfüb den Titel zurückbekommt. Warum sollte der GV diesen noch einmal zustellen? Der GV stellt nur den erlassenen Pfüb zu.
Die Seele ist das Schiff,
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die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#3

25.11.2014, 13:29

Die Vollstreckungsunterlagen werden nach Erlass des PfÜB und Übergabe an den GVZ zur Zustellung an euch zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass der PfÜB erlassen wurde.
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#4

25.11.2014, 13:31

Alles klar ... ich hatte das auch noch so in Erinnerung. Die GVZ hat mich gerade nur ein wenig verwirrt, weil sie mit der Zuständigkeit eines anderen GVZ anfing und dass dieser dann die Titel hat. Aber das hat sich dann erledigt :) Wir bekommen die Titel nach Erlass zurück und dann kann das die GVZ für die VermA wieder haben :)
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