Erfolglose Zustellung

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A13
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#1

12.11.2014, 15:40

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und bitte um Mithilfe:

Wir haben Klage gegen eine GmbH eingereicht. Nunmehr kommt eine Mitteilung des Gerichts, dass die Zustellung der Ladung bzw. Klage nicht erfolgen konnte.

Das www ergab keine neuen Erkenntnisse und auch ein Handelsregisterauszug half nicht. Hierin stand nur der Ort der Niederlassung, aber eben ohne genaue Anschrift.

Kann mir jemand weiterhelfen?
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Sonnenkind
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#2

12.11.2014, 15:43

Anfrage Gewerbeamt?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
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Tine Dea
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#3

12.11.2014, 15:44

Sofern der Handelsregisterauszug und das Internet keinerlei neuen Erkenntnisse ergeben kann ggf. die öffentliche Zustellung beantragt werden...
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#4

12.11.2014, 16:39

Wenn eine Zustellung unter der Geschäftsanschrift nicht möglich ist, kann man doch grundsätzlich auch an die Privatanschrift des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafter zustellen. Adresse des GF ist beim HR hinterlegt. Außerdem Info an HR, dass unter der Geschäftsanschrift lt. Mitteilung des GVZ tatsächlich nicht zugestellt werden kann. GF/Gesellschafter haben stets eine zustellungsfähige inländische Geschäftsanschrift mitzuteilen, ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
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katuscha
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#5

13.11.2014, 09:20

Zustimmung Tine Dea: Nachfrage beim HR, dort muss ein zustellungsfähige Anschrift hinterlegt sein.
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#6

13.11.2014, 15:02

Also mein Chef war bei der alten Anschrift und die Firma ist dort tatsächlich nicht mehr ansässig. Im Handelsregister steht keine Anschrift drin :/ Es gibt noch eine anders lautende GmbH, aber die verklagen wir aber eben nicht ... alles doof :(
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#7

13.11.2014, 15:34

Sonnenkind hat geschrieben:Anfrage Gewerbeamt?
habt ihr das schon mal probiert? Das Gewerbeamt hat auch in der Regel die Privatanschrit des Geschäftsführer unter der ihr dann ersatzweise zustellen lassen könnt.
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#8

13.11.2014, 15:37

Habe heute beim Gewerbeamt angerufen und schlage das auch meinen Chef vor. Die Kosten für die Einholung sind ja recht human. 10,00 € pro Info. Wie siehts in anderen Bundesländern aus?
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#9

14.11.2014, 08:20

Hast Du direkt beim Handelsregister nachgefragt? Ich meine nicht den Handelsregisterauszug. Direkt beim Handelsregister muss eine zustellungsfähige Anschrift hinterlegt werden, die nicht im Handelsregisterauszug steht.

Ansonsten die Gewerbeauskunft holen und hoffen, dass dort die Anschrift des GF drin steht.
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#10

14.11.2014, 09:38

Nein, ich habe tatsächlich nur einen Auszug aus dem Handelsregister eingeholt. Kann ich da einfach so anrufen? Die werden mir doch sicher sagen, dass die telefonisch keine Auskünfte geben ... :/
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