Hilfe Gebühren in der Zwangsvollstreckung

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Pingu
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#1

11.11.2014, 22:24

Huhu... ich mal wieder mit einer Schul-Aufgabe..

Hier die Aufgabe und Frage und mein Lösungsvorschlag

RA wird in einer Zwangsvollstreckungssche für seinen Mandanten gg Eheleute Rabenhorst tätig. In dem er dem GVZ einen Vollstreckungsauftrag erteilt.

Scharf pfändet bei beiden Eheleuten und überweist nach der Versteigerung die Hauptforderung von 17.130,- EU nebst Zinsen und Kosten i.H.v. 3.127,08 EU.
Fertigen Sie die Kostennote für RA an.

Mein Lösungsvorschlag

Berechnung Gegenstandswert
:
17.130+3.127,08= 20.257,08

Kostennote § 13 RVG
0,3 VG 3309 222,60
Post 7002 20,00
ZwiSu 242,60
19%USt 46,10
EnSu 288,70

So weit, so gut... aber irgendwie habe ich es in Erinnerung, dass die 288,70 2x genommen werden...
Die einzige Erklärung die ich grade dafür hätte wäre:
Es wird 2x gegen eine Person vorgegangen..
Deswegen 2x die gleiche Rechnung..

Liegt meine Vermutung/Erinnerung richtig ?

Danke schon einmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Pingu
MiaZ
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#2

12.11.2014, 06:12

Ist das vielleicht ne FAke-Aufgabe? Normal erstellt man doch eine Kostenrechnung wenn man den GVZ beauftragt...weil der Schuldner soll diese ja zahlen!

Und wenn ich richtig gelesen habe ist der Mandant eine Einzelperson und die Schuldner sind 2..

...gibt dann halt ne 0,3 + 0,3 Gebühr + AP + Mwst
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Pepples
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#3

12.11.2014, 09:37

MiaZ hat geschrieben:Ist das vielleicht ne FAke-Aufgabe? Normal erstellt man doch eine Kostenrechnung wenn man den GVZ beauftragt...weil der Schuldner soll diese ja zahlen!

Und wenn ich richtig gelesen habe ist der Mandant eine Einzelperson und die Schuldner sind 2..

...gibt dann halt ne 0,3 + 0,3 Gebühr + AP + Mwst
:roll: Erstellt man doch. Man muss das eingegangene Geld ja auch dem Mandanten gegenüber abrechnen. Klar bezahlt der Schuldner die Kosten, sofern sie denn im Foko stehen. Aber der Kostenschuldner für den RA ist und bleibt der Mandant, ergo hat er auch Anspruch auf eine Rechnung.

Allerdings ist die Aufgabe so blöde gestellt, weil in den veranschlagten Kosten ja schon die Kosten für den ZV-Auftrag drin sein müssten und um die zu berechnen, muss man den Stand der Forderung zum Zeitpunkt der Einleitung der ZV-Aufgabe kennen. :pfeif

@Pingu: Ja, es ist richtig, dass die ZV-Gebühr zweimal anfällt, einmal für jeden Schuldner. Theoretisch kann man ja getrennt gegen jeden vollstrecken - sofern es Gesamtschuldner sind - und dann würden die Gebühren ja auch 2 mal anfallen.
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MiaZ
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#4

13.11.2014, 06:19

Das Problem wird nicht der Geschäftswert sein...ich kenn zwar die Gebührentabelle nicht auswendig - aber bei der Zinsforderung wäre eventuell eine höhere Gebühr fällig - deshalb finde ich es merkwürdig, dass die Kostenrechnung NACH Zahlung durch den Schuldner erstellt wird und nicht bei Auftragserteilung des GVZ.

Hab grad noch mal gelesen : ist ja Zins- und Kostenforderung...vielleicht ist die Aufgabe doch genauer gestellt?
Pingu
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#5

03.11.2015, 17:55

Also leider war die Aufgabe genau so gestellt, habe sie extra abgeschrieben :P
Leider habe ich jetzt keine Lösung mehr dazu. Kam im ganzen Stress nicht mehr zum Antworten, die Aufgabe hat sich aber geklärt! :( Tut mir leid! Danke für eure Hilfe !
Liebe Grüße, Pingu
Madylati
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#6

15.06.2016, 11:13

Hallo :wink1 , leider stehe ich etwas auf der Leitung und weiss nicht so recht wie ich in unserer ZV-Sache abrechnen soll.
Sachverhalt: Es wurde ein PfÜb beantrag. Der GV soll nun dann beim Schuldner gem. § 803 ZPO pfänden, gem. § 755 ZPO die Auskunft (Aufenthaltsorts) einholen, gem. § 807 ZPO die Vermögensauskunft abnehmen (der Schuldner ist zum Termin nicht erschienen, da fällt meiner Meinung nach auch eine 3309 an) und gem. § 802l Auskunft Dritte einholen. Ich würde jetzt 4-mal die 3309 abrechnen. 1. für den PfüB, 2. für die VA, 3. für den Pfändungsversuch und für den ZV-Auftrag, ist das so sichtig bedacht?

LG und vielen Dank ;)
Pitt
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#7

15.06.2016, 11:46

Du bekommt 3 x eine 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309: für den PfÜB, die Vermögensauskunft und den ZV-/Pfändungsauftrag. Beim Streitwert für die Vermögensauskunft § 25 Abs. 1 Ziff. 4 RVG berücksichtigen.
Madylati
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#8

15.06.2016, 12:12

Vielen Dank
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