Allgemein Verkürzung der Ausbildungzeit

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Ciara
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#1

07.07.2007, 17:18

Ich hab da mal eine Frage.

Wenn ich mich jetzt nach der Zwischenprüfung, aufgrund von guten Ergebnissen, dafür entscheide die Prüfung auf 2,5 Jahre zu verkürzen, bis wann muss ich mich denn dazu entschieden haben?? Also gibt es dafür eine Frist?? Bild

Muss man dazu was besonderes beantragen??

Ich hab jetzt nur so ein Formular gefunden um den Vertrag ändern zu können!
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beast
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#2

07.07.2007, 17:21

Das würde mich jetzt auch mal interessieren. ich hab nämlich im Oktober Zwischenprüfung.

LG
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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Ciara
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#3

07.07.2007, 18:35

Wann hast du denn angefangen??

Ich hab erst im Januar!
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#4

07.07.2007, 19:24

Bei uns gab es damals von der Kammer ein Rundschreiben, dort stand drin, bis wann man sich für die jeweiligen Prüfungen anmelden muss und wo man auch die Gebühr hin überweist.
Gast

#5

07.07.2007, 19:37

Zur Ausbildungsverkürzung kann ich selber nur sagen, dass u. U. empfehlenswert wäre, nicht zu verkürzen.

Hab mir das auch schon überlegt...aber von den meisten ist mir abgeraten worden, weil sich viele "Verkürzer" sich dann bei der Abschlussprüfung mächtig auf den Hintern gesetzt haben und mit nem schlechteren Schnitt rausgekommen sind, als sie rein sind.

Aber letztendlich muss es ja jeder selbst entscheiden...sollte nur mal so ne kleine Anmerkung sein :-)

Nice Weekend :wink2
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palais
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#6

07.07.2007, 20:35

ich glaube anfang des dritten lehrjahres wird gefragt wer denn verkürzen will und bei uns war es dann so, dass die sich bis mitte/ende Oktober entscheiden musste.

lass dir aber gesagt sein, dass du die gesamte ZV alleine durcharbeiten darfst etc. is wahrlich schwer und bei uns war es auch so, dass die 4 aus meiner klasse im endeffekt schlechter sind und ich weiß nicht ob sich das lohnt. :)
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Tascha88
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#7

07.07.2007, 20:39

Mhhhmm.....
gute Frage :-)
Also unser Klassenlehrer meinte, dass wir auf jeden Fall bis nach den Sommerferien zeit hat.
Aber mehr kann ich dir da leider auch nicht sagen *sorry*
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LG
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j3NN
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#8

07.07.2007, 20:41

Also die ganze ZV muss man sich net selbst beibringen. Bei uns wurde zum Ende hin das Notariat gemacht, okay in dem Falle geht es um eine Ausbildung als ReFa. Aber die ZV wird doch schon früher durchgenommen oder nicht?!
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Tascha88
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#9

07.07.2007, 20:44

@ j3NN
Ja eigentlich schon aber ist finde es ist trotzdem noch einiges was man alleine machen muss
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LG
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palais
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#10

07.07.2007, 22:24

ZV kommt im dritten Lehrjahr - also in Bayern - erst dran und dann erst so mitte Oktober, also nicht wirklich alles, aber doch schon einiges.

Aber wenn man die Lehrer nett frägt, dann bekommt man sicher auch Arbeitsblätter oder fragt nen übernommen Azubi um die Aufzeichnungen vom letzten Lehrjahr.
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