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Übungsaufgaben der Azubine - Streitwertberechnung Mietrückst

Verfasst: 30.09.2014, 17:54
von AnnaatHBW
Hallo meine Lieben!

Wir verzweifeln hier mal wieder an den allseits beliebten Übungsaufgaben unserer Azubine zum Thema Streitwertberechnung.

Es geht hier um einen schlichten Mietrückstand von zwei Monaten, insgesamt 600,00 €.
Wert ist uns also klar...

Das Problem: WO ZUM TEUFEL STEHT DAS?

Der § 41 GKG oder auch der § 8 ZPO behandeln ja nur Streit bzgl. Dauer, Bestand, Räumung, etc.

Ich fürchte, ohne Angabe eines §§ wird der Azubine die Aufgabe in der Schule um die Ohren fliegen.

Weiß jemand Rat und §?

DANKE !

Re: Übungsaufgaben der Azubine - Streitwertberechnung Mietrü

Verfasst: 30.09.2014, 17:59
von Liesel
40 GKG? :kopfkratz

Re: Übungsaufgaben der Azubine - Streitwertberechnung Mietrü

Verfasst: 02.10.2014, 10:03
von AnnaatHBW
Mhhh... Ich werd mal schauen, ob die Lehrer der Azubine das durchgehen lassen.
Ich erinnere mich, dass ich mich jedes Jahr mit den Auszubildenden erneut an dieser Frage stoße ^^
Danke Liesel - ein Versuch ist es wert :)

Re: Übungsaufgaben der Azubine - Streitwertberechnung Mietrü

Verfasst: 02.10.2014, 10:28
von Pitt
Ich denke, die erste Variante aus dem Thread von StineP passt (§§ 23 RVG, 48 GKG, 3 ZPO): http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10656

Re: Übungsaufgaben der Azubine - Streitwertberechnung Mietrü

Verfasst: 02.10.2014, 10:32
von yaris
§§ 2, 23 Abs. 1 RVG,
40 GKG

ZPO hat bei dieser Aufgabenstellung nichts zu suchen