Beratungshilfe - was nun?

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devilwingz
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#1

29.09.2014, 11:04

Hallo ihr Lieben,
mir wurde eine Akte hingelegt mit einem Beratungshilfeschein sowie die Quittung der gezahlten 15 €. Nun liegt ein Zettel auf den Unterlagen "Was müssen wir hier tun?" - ich habe ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung, ich habe noch nie etwas mit einem Beratungshilfeschein gemacht und bräuchte daher dringend Hilfe von euch. Ich weiß nur, dass ich das zum jeweiligen Amtsgericht zurückschicken muss und irgendwie abrechnen, aber ich weiß nicht wie und was man dort schreibt, gibt es dafür ein Formular?.. Danke im Voraus!
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Liesel
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#2

29.09.2014, 11:08

Wenn die Angelegenheit beendet ist, den Berechtigungsschein zusammen mit der Abrechnung

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... 587E33F958

an das Gericht schicken und - sofern eine Tätigkeit erfolgte - entsprechende Nachweise beifügen.
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#3

29.09.2014, 11:08

Hast du mal Dr. Google bemüht und ein bisschen recherchiert? Steht alles sehr gut erklärt im Netz (ja, da gibt es auch Formulare) :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Tigerle
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#4

29.09.2014, 11:45

Du rechnest nach den Gebühren Nr. 2500 ff. ab. Was genau bei Dir abzurechnen ist, da können wir Dir mit den von Dir gemachten Angaben nicht helfen.

Es gibt Formulare, wie oben schon gesagt wurde, aber vielleicht ist ja auch bei Eurem Programm entsprechend etwas hinterlegt.
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