Urlaub und Abschlussprüfung 2015

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Bibi123
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#1

04.09.2014, 15:59

Halli Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe mir kann einer helfen und zwar geht es darum das ich im April 2015 direkt nach den Osterferien meine Abschlussprüfung habe. Allerdings habe ich jetzt folgendes Problem:

In meiner Kanzlei arbeiten nur meine Kollegin als Teilzeitkraft und ich, da sie nur als Teilzeit hier ist bis 15 Uhr ist sie immer sauer, wenn ich mal Urlaub oder einen Tag frei haben will, weil sie dann länger arbeiten muss. Jetzt hat sie normalerweise immer Ostern die zweite Woche Urlaub und ich die erste. Da ich aber die Prüfung direkt nach den Ferien habe, hatte ich sie gefragt ob sie mit mir tauschen könnte. Ihre Aussage ?! Nein das ginge nicht sie hat seit 10 Jahren wo sie hier ist immer in der zweiten Woche und so solle das auch bleiben usw. Jetzt bin ich natürlich voll aufgeschmissen ich muss auch schon in den Winterferien auf den Urlaub verzichten und weiß einfach nicht mehr weitere :( hat vielleicht jemand eine Idee was ich machen kann? Ich trau mich nicht meinen Chef zu fragen, weil er schon bei meinem normalen Urlaub wenn ich ihn Frage immer sage klären sie es mit ihrer Kollegin..

Lieben Gruß
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Pepples
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#2

04.09.2014, 17:28

Ändere bitte Deine Berufsbezeichnung in Refa-Azubi um, da Du ja noch in der Ausbildung bist. :thx
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Kara
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#3

05.09.2014, 12:22

Grundsätzlich hast du Anspruch auf Urlaub in den Ferien. Wenn deine Kollegin Kinder hat, dann sollte man ihn sich natürlich teilen. Allerdings da sie auf stur schaltet und mit sich nicht reden lässt, dass man aufgrund deiner Situation auch mal tauschen könnte und sie sogar schon die Winterferien alleine beansprucht, würde ich dir ein Gespräch mit dem Chef empfehlen. Du kannst darauf bezug nehmen, dass du bereits versucht hast es mit ihr selbst zu klären, das aber nicht funktioniert hat. Da du nach den Ferien auch deine Abschlussprüfung hast und nach Bestehen fertig bist, musst du auch schauen, dass du deine Urlaubstage aufbrauchst. Das ist auch im Sinne deines Chefs wenn du die zum Lernen verwendest.
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Muschel
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#4

05.09.2014, 12:34

Schließe mich Kara an. Rede mit deinem Chef. Das deine Kollegin seit 10 Jahren immer die 2. Osterferienwoche Urlaub hatte ist doch nicht dein Problem. Du bist ja erst seit deiner Ausbildung dort, also muss der Urlaub jedes Jahr neu geklärt werden und Anspruch hat sie sicher nicht auf die 2. Woche! :motz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#5

05.09.2014, 12:45

:wink1 Natürlich ist es nicht nett, dass Deine Kollegin auf stur stellt. Allerdings weiß ich auch nicht, warum es bei Dir unbedingt die zweite Woche sein muss. In unserem Bezirk schließen sich die Prüfungen z.B. nicht an die Ferien an, mit der Folge, dass i.d.R. die Azubis auch in der Woche davor arbeiten. "Gelitten" hat darunter noch keine Prüfung :wink:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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BaumN
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#6

05.09.2014, 16:10

Kleiner Tipp für die Prüfung: Bei aller Vorbereitung sollte man mindestens 2 - 3 Tage vor der Prüfung nicht mehr lernen! Was bis dahin nicht sitzt, bekommst Du dann auch nicht mehr rein. Insofern ist eine Woche vor der Prüfung noch etwas Alltagsarbeit vielleicht gar nicht so schlecht. Ganz abgesehen davon, dass ich das von Deiner Kollegin auch nicht so nett finde, aber wer weiß, welche Gründe sie dafür hat (die sie vielleicht keinem Kollegen anvertrauen möchte). Wenn Du die 2. Woche unbedingt brauchst, wirst Du wohl um das Gespräch mit dem Chef nicht drumherum kommen.
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