Berufsschule

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Julia1988
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#1

02.07.2007, 12:15

Hey!!

Hab mal eine Frage: Da ich noch kein eigenes Auto besitze, muss ich zu der Berufsschule mit dem Zug fahren. Bietet sich ja auch an, da die Schule nicht weit vom Bahnhof weg ist. Muss ich die Fahrt dann selber bezahlen oder bekommt man vom AG eine Gruppenfahrkarte oder so? Es sind ja 9 Azubis in der Kanzlei...

Freue mich auif Eure Antworten
Marri
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#2

02.07.2007, 12:20

Hallo,

da wirst du wohl einfach beim Chef nachfragen müssen. Das wird in jeder Kanzlei anders gehandhabt. Ich musste immer selbst zahlen.

Gruß
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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butterflybabe
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#3

02.07.2007, 12:21

Bei mir stand im Ausbildungsvertrag drinnen, dass ich die Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) erstattet bekomme.
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Taddy
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#4

02.07.2007, 12:27

Ich würde auch sagen, Du fragst Deinen Chef oder Deine Azubi-Kollegen, falls die auch von außerhalb kommen.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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j3NN
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#5

02.07.2007, 12:28

Das hängt von der Kanzlei ab, ich habe meine Fahrtkosten erstattet bekommen, andere aus meiner Klasse musste ihr Ticket selbst zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Sanni1986
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#6

02.07.2007, 12:30

Wir mussten damals nicht bezahlen, aber anderen wiederum schon...Chefs Entscheidung.
-*!Lebe jeden Tag, als wäre es Dein letzter!*-
maus19
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#7

02.07.2007, 12:38

Einige Mädels aus meiner ehemaligen Klasse haben von der Schule ein Formular bekommen, das haben die ausgefüllt und an meinen Klassenlehrer weitergegeben, der hat es dann weitergeschickt (frag mich nicht an wen) und dann haben sie die Kosten erstattet bekommen! Ich würde auch den Klassenlehrer ansprechen!!!!
Julia1988
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#8

02.07.2007, 12:44

Haben die die Kosten die ganzen 3 jahre erstattet bekommen? Ich habe gehört das man die das 1. jahr bekommt, man kann da was beim Landratsamt oder so ausfüllen....
KatharinaW
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#9

02.07.2007, 14:29

Also ich muss meien Fahrtkosten auch selbst zahlen. Habe aber selbst ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim zuständigen Schulamt gestellt und warte aber noch auf eine Antwort
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vega
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#10

02.07.2007, 15:26

Ich habe meine Fahrtkosten nicht erstattet bekommen. Meine Chefin hat dies so begründet, dass ich in der Ausbildung als Gehalt 50,00 € mehr bekommen habe als das Mindestgehalt ist.
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