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Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 15:41
von pitz
Mir ging es mehr um die Frage, warum die Kollegin nicht zuerst auf Kosten + Zinsen verrechnet hat. :)

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 15:47
von Kristinchen31655
Ja das habe ich auch gedacht, bin aber davon ausgegangen, dass das Quotenvorrecht die Rechtsanwaltskosten betrifft und nicht die Hauptforderung. :kopfkratz

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 15:52
von Kristinchen31655
sh161 hat geschrieben:
31.08.2021, 14:11
So machen wir das normalerweise auch. Im FOKO wird die Zahlung gem. § 367 BGB verrechnet, bei Teilzahlungen bekommt aber der Mandant zuerst sein Geld.
Man muss am Ende nur aufpassen, dass auch die RSV ihren Anteil bekommt.

Diese ganze Pfändung geht schon 4 Jahre :augenreib und der Gegner zahlt brav 30,00 € jeden Monat. Die Rechtsschutzversicherung wird noch Jahre warten bis die Hauptforderung von knapp 4.000,00 € getilgt ist :patsch Man kann diese Auszahlungen an den Mandanten ja nicht mal damit begründen, dass wir die geringere Schuld zuerst abgeführt haben :-? Kannst du mir sagen wieso ihr das teilweise so macht?

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 20:17
von Adora Belle
Bei offener Hauptforderung sind die Zahlungen zwar gegenüber dem Schuldner nach §367 BGB zu verrechnen, das gilt aber nicht im Innenverhältnis RSV-Mandant. Dort wird immer zunächst der Mandant=Versicherungsnehmer befriedigt. Der Rechtsgedanke des §86 VVG gilt nicht nur für Kosten, sondern auch wenn es um den eigentlichen Streitgegenstand, also die Hauptforderung, geht. Vgl OLG Hamm VersR 2000, 1101.

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 06.09.2021, 08:39
von sh161
Kristinchen31655 hat geschrieben:
31.08.2021, 15:52
Kannst du mir sagen wieso ihr das teilweise so macht?
Adora Belle hat das schon ausgeführt.

Außerdem: Wenn der Gegner gar nicht oder nur teilweise zahlen würde/könnte, würde die RSV die Kosten ja auch tragen. Warum sollte dann die RSV zuerst ihr Geld bekommen, wenn überhaupt gar nicht klar ist, ob der Gegner alles vollständig zahlen wird?

Hier wird das auch noch einmal erklärt: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74383.html