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Verfasst: 17.01.2008, 14:40
von blackcat
Ich meinte dies in Bezug auf die Zinsberechnung!
Gehe ich dann nach wie vor von der verminderten HF aus oder von der erhöhten? Oder werden die 40 € direkt als Kosten verbucht und erst mit der nächsten Zahlung wieder getilgt? (Also so wie Smilie sagt)

Etwas verwirrend, ich weiß...

Verfasst: 17.01.2008, 14:54
von Smilie
Die € 40,00 werden erst mit der nächsten Zahlung verbucht und die Zinsen aus der verminderten HF berechnet.

Verfasst: 17.01.2008, 14:57
von blackcat
Ahh, nun bin ich wieder schlauer.

Vielen Dank!

Verfasst: 17.01.2008, 15:07
von nightguest
@blackcat: Hmm, an sich eine sehr lustige Idee finde ich, aber ich glaube, da hat der Schuldner dann was dagegen :wink:

Nee jetzt mal ernsthaft, die Hauptforderung bleibt genau in der Höhe, wie sie sich nach der Zahlung darstellt.

Verfasst: 17.01.2008, 15:17
von blackcat
Ja, ist auch eigentlich logisch, dass die sich nicht ständig wieder verändert.

Aber einigen Schuldnern käme das mal ganz recht :evil:

Verfasst: 17.01.2008, 17:17
von Sam29
Es sei denn, Du läßt die ZV KOsten festsetzen, dann bekommst DU auch Zinsen. Allerdings würde ich mir wegen 40 Euro nicht die Arbeit machen :lol:

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 13:01
von Kristinchen31655
Hallo ich würde gerne noch einmal auf diesen älteren Post zurückgreifen :panik

Ich habe von meiner Kollegin eine Akte bekommen, da diese sich im längeren Urlaub befindet und ich nun das Gröbste mit auffangen soll.

Ich habe heute ein Schreiben einer Rechtsschutzversicherung bekommen mit der Bitte um Sachstandsmitteilung :pfeif soweit so gut. Wir haben einen Titel über die Hauptforderung und die Kosten und betreiben die Zwangsvollstreckung. Das teile ich gerne mit, aber jetzt fällt mir auf, dass meine Kollegin die Pfändungen des Gegners auf die Hauptforderung angerechnet und teilweise schon an die Mandantschaft ausgekehrt hat. :panik

Ich hätte jetzt auch intuitiv gesagt, die ersten Tilgungen werden doch auf Kosten und Zinsen verrechnet :schock Was weiß ich da vielleicht nicht? Bin ich jetzt zu dusslig? Sie ist sehr pingelig und hat schon einige Berufsjahre mehr wie ich auf dem Buckel und weiß was sie tut, aber ich habe bedenken jetzt der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen, dass Summe X an Fremdgeld bereits an den Mandanten gezahlt ist.

Viele Grüße

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 14:11
von sh161
So machen wir das normalerweise auch. Im FOKO wird die Zahlung gem. § 367 BGB verrechnet, bei Teilzahlungen bekommt aber der Mandant zuerst sein Geld.
Man muss am Ende nur aufpassen, dass auch die RSV ihren Anteil bekommt.

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 14:56
von pitz
Kristinchen31655 hat geschrieben:
31.08.2021, 13:01
(...)

Ich hätte jetzt auch intuitiv gesagt, die ersten Tilgungen werden doch auf Kosten und Zinsen verrechnet :schock Was weiß ich da vielleicht nicht? Bin ich jetzt zu dusslig? Sie ist sehr pingelig und hat schon einige Berufsjahre mehr wie ich auf dem Buckel und weiß was sie tut, aber ich habe bedenken jetzt der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen, dass Summe X an Fremdgeld bereits an den Mandanten gezahlt ist.

Viele Grüße
Vielleicht war bei der Überweisung der Tilgungen ja eine Verrechnungsbestimmung enthalten? :kopfkratz

Re: Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

Verfasst: 31.08.2021, 15:01
von Anahid
Oder die Kollegin geht hier vom Quotenvorrecht aus? Zunächst wird der Mandant bedient, bevor die RSV ihr Geld zurück erhält. :nachdenk