Ich meinte dies in Bezug auf die Zinsberechnung!
Gehe ich dann nach wie vor von der verminderten HF aus oder von der erhöhten? Oder werden die 40 € direkt als Kosten verbucht und erst mit der nächsten Zahlung wieder getilgt? (Also so wie Smilie sagt)
Etwas verwirrend, ich weiß...
Zahlung verteilen bei Zahlung KFB
Die € 40,00 werden erst mit der nächsten Zahlung verbucht und die Zinsen aus der verminderten HF berechnet.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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@blackcat: Hmm, an sich eine sehr lustige Idee finde ich, aber ich glaube, da hat der Schuldner dann was dagegen
Nee jetzt mal ernsthaft, die Hauptforderung bleibt genau in der Höhe, wie sie sich nach der Zahlung darstellt.
Nee jetzt mal ernsthaft, die Hauptforderung bleibt genau in der Höhe, wie sie sich nach der Zahlung darstellt.
Es sei denn, Du läßt die ZV KOsten festsetzen, dann bekommst DU auch Zinsen. Allerdings würde ich mir wegen 40 Euro nicht die Arbeit machen
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Hallo ich würde gerne noch einmal auf diesen älteren Post zurückgreifen
Ich habe von meiner Kollegin eine Akte bekommen, da diese sich im längeren Urlaub befindet und ich nun das Gröbste mit auffangen soll.
Ich habe heute ein Schreiben einer Rechtsschutzversicherung bekommen mit der Bitte um Sachstandsmitteilung soweit so gut. Wir haben einen Titel über die Hauptforderung und die Kosten und betreiben die Zwangsvollstreckung. Das teile ich gerne mit, aber jetzt fällt mir auf, dass meine Kollegin die Pfändungen des Gegners auf die Hauptforderung angerechnet und teilweise schon an die Mandantschaft ausgekehrt hat.
Ich hätte jetzt auch intuitiv gesagt, die ersten Tilgungen werden doch auf Kosten und Zinsen verrechnet Was weiß ich da vielleicht nicht? Bin ich jetzt zu dusslig? Sie ist sehr pingelig und hat schon einige Berufsjahre mehr wie ich auf dem Buckel und weiß was sie tut, aber ich habe bedenken jetzt der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen, dass Summe X an Fremdgeld bereits an den Mandanten gezahlt ist.
Viele Grüße
Ich habe von meiner Kollegin eine Akte bekommen, da diese sich im längeren Urlaub befindet und ich nun das Gröbste mit auffangen soll.
Ich habe heute ein Schreiben einer Rechtsschutzversicherung bekommen mit der Bitte um Sachstandsmitteilung soweit so gut. Wir haben einen Titel über die Hauptforderung und die Kosten und betreiben die Zwangsvollstreckung. Das teile ich gerne mit, aber jetzt fällt mir auf, dass meine Kollegin die Pfändungen des Gegners auf die Hauptforderung angerechnet und teilweise schon an die Mandantschaft ausgekehrt hat.
Ich hätte jetzt auch intuitiv gesagt, die ersten Tilgungen werden doch auf Kosten und Zinsen verrechnet Was weiß ich da vielleicht nicht? Bin ich jetzt zu dusslig? Sie ist sehr pingelig und hat schon einige Berufsjahre mehr wie ich auf dem Buckel und weiß was sie tut, aber ich habe bedenken jetzt der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen, dass Summe X an Fremdgeld bereits an den Mandanten gezahlt ist.
Viele Grüße
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- ...wegen der Kekse hier
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Vielleicht war bei der Überweisung der Tilgungen ja eine Verrechnungsbestimmung enthalten?Kristinchen31655 hat geschrieben: ↑31.08.2021, 13:01(...)
Ich hätte jetzt auch intuitiv gesagt, die ersten Tilgungen werden doch auf Kosten und Zinsen verrechnet Was weiß ich da vielleicht nicht? Bin ich jetzt zu dusslig? Sie ist sehr pingelig und hat schon einige Berufsjahre mehr wie ich auf dem Buckel und weiß was sie tut, aber ich habe bedenken jetzt der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen, dass Summe X an Fremdgeld bereits an den Mandanten gezahlt ist.
Viele Grüße
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Oder die Kollegin geht hier vom Quotenvorrecht aus? Zunächst wird der Mandant bedient, bevor die RSV ihr Geld zurück erhält.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.