Zahlung verteilen bei Zahlung KFB

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butterflybabe
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#1

02.07.2007, 09:17

Ich brauch kurz eure Hilfe.

Gegen den Gegner wird KFB erlassen. Daraufhin bezahlt er den festgesetzten Betrag ohne Zinsen. Der Gegner soll nun zur Zahlung der noch offenen Zinsen aufgefordert werden.

Wie verteile ich jetzt die Zahlung. Doch zuerst auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung? Auch wenn ich sicher weiß, dass er nur die Hauptforderung/festgesetzten Kosten bezahlt hat.

Wenn ihr dann im Aufforderungsschreiben eine Forderungsaufstellung beifügt, mit welchem Datum (wegen Zinsberechnung). Wie üblich bezahlt Gegner ja nur das, wozu er aufgefordert wurde. Datum von Aufforderungsschreiben oder von Fristablauf zur Zahlung?


:thx
Gast

#2

02.07.2007, 09:44

Ja, das ist immer so ne verzwickte Angelegenheit. Wenn es eindeutig die HF ist, die der Gegner bezahlt hat, würde ich diese auch auf die HF buchen, obwohl man es ja eigentlich nach BGB buchen könnte, wenn der Schuldner keine Zahlungsbestimmung geleistet hat. Ich schreibe dem Schuldner dann folgenden Text:

K O N T O A U S Z U G

Sie erhalten nachfolgend den aktuellen Forderungsstand zur Kontoabstimmung.

Etwaige Unstimmigkeiten teilen Sie bitte umgehend mit.

Bei Ihrer Überweisung haben Sie nur die Hauptforderung überwiesen. Hierbei haben Sie übersehen, dass Zinsen aufgelaufen sind. Ebenfalls müssen Sie die noch entstandenen Rechtsanwaltsgebühren begleichen (nur wenn der Schuldner schon in Verzug war).

Die Gesamtforderung beträgt am ?? noch ?? EUR.


Da setze ich dann nen Zahlungsziehl von ca. 14 Tagen und bammel hinten das Foko mit den ausgerechneten Zinsen von in 14 Tagen ran.


L.G. Schlaubi
StineP

#3

02.07.2007, 09:44

Die allgemeine Regelung gilt immer nach 367 BGB - Zahlung erst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf die Hauptforderung.

Die Zahlung wird dann also erst mal auf deine Zinsen berechnet.

Im Grunde ist es egal, was er meint, gezahlt zu haben. Die Regelung des BGB entfällt ja deshalb nicht gleich.

Also du machst normal ne Forderungsaufstellen, nimmst den festgesetzten Betrag rein mit entsprechender Verzinsung und dann eben die Zahlung - RA MIicro rechnet das ja selber
Gast

#4

02.07.2007, 09:50

Guten Morgen!

Wenn ich eine Fdg.aufstellung fertige, dann nehm ich das Datum des Aufforderungsschreibens an die Gegenseite und schreibe in den Brief rein, dass er den xy Betrag (hier: Restbetrag aus Fdg.aufstellung) zzgl. weiterer Zinsen nach dem ...Briefdatum... zu zahlen hat.

In die Fdg.austellung würde ich alle Forderungen eingeben, also HF, Kosten und Zinsen und dann die Zahlung auf die HF eintragen. Das RA-Programm verrechnet dann automatisch die Zahlung.

So mach ich das immer...
Gast

#5

02.07.2007, 10:24

wenn er die hauptforderung pünktlich bezahlt hat, dann nehme ich in so nem fall als zinsbeginn einen tag nach eingang der zahlung.

@stineP: was ist mit § 366 BGB?! der würde hier z. b. doch auch greifen, wenn der schuldner die verrechnung vorgibt. so hat man mir das jedenfalls beigebracht...
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blackcat
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#6

17.01.2008, 11:26

Ich habe dazu noch einmal eine Frage:

Die Verteilung der Zahlung auf Kosten, Zinsen, HF etc ist mir im Grunde klar.

Was ist aber, wenn die Kosten, Zinsen und ein Teil der HF bereits durch Teilzahlung beglichen sind und durch ZV weitere Kosten anfallen. Erhöht sich dadurch die HF wieder?
nightguest
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#7

17.01.2008, 11:49

@blackcat: Wie meinst Du das jetzt genau?

Normalerweise bleibt die Forderungshöhe zum Zeitpunkt der ZV genau so, wie sie in dem Moment noch valutiert, also erhöht die Hauptforderung sich nicht wieder.
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blackcat
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#8

17.01.2008, 13:26

Ich meinte das so:

Hauptforderung 200 €
Zinsen 10 €
Kosten 70 €

Gesamtforderung: 280 €

Nun wurden 180 € bezahlt, d.h. Kosten und Zinsen sind komplett getilgt, HF nur noch 100 €.

Es folgt keine weitere Zahlung, daher erneute ZV, zum Beispiel PfÜB. Dafür fallen wieder insgesamt 40 € an.

Ist dann die HF 100 € oder erhöht sie sich durch die Kosten auf 140 €?
Sam29

#9

17.01.2008, 13:32

Die Hauptforderung bleibt.
Die Kosten erhöhen sich um 40 Euro
Die gesamtforderung erhöht sich somit auf 140

Eigentlich ist das doch logisch, eine titulierte Forderung kann sich doch nicht einfach so erhöhen. Höchstens die Gesamtforderung.
Zuletzt geändert von Sam29 am 17.01.2008, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Smilie
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#10

17.01.2008, 13:32

Also ich bin der Meinung, dass dann noch die HF in Höhe von € 100,00 besteht und dann noch die € 40,00 ZV-Kosten hinzukommen als Auslagen und dann wird wieder wie zuvor erst auf die Auslagen angerechnet.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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