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Kündigung während Erziehungsurlaub

Verfasst: 01.07.2007, 12:51
von ich-nette
Hallo,

ich habe ein großes Problem! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe 2005 meine Tochter zur Welt gebracht, und arbeite seit ungefähr April 2006 wieder als Teilzeitkraft beim RA. Gestern habe ich erfahren, dass ich eine neue Stelle antreten könnte.

Jetzt weiß ich aber nicht wie ich es anstellen soll, denn ich befinde mich noch bis Ende 2008 in Erziehungsurlaub.

Jetzt meine Frage, kann ich eigentlich während meines Erziehungsurlaubs kündigen? Denn meinen Chef kann ich da ja jetzt nicht fragen (würde bestimmt blöd kommen).

LG ich-nette

Verfasst: 01.07.2007, 13:07
von schneeflocke
Leider kann ich die Frage rechtlich nicht beantworten.

Nur soviel. Meine Arbeitskollegin kam zu uns, als ihr Sohn 1 Jahr alt wurde. Demnach war sie auch noch im Erziehungsurlaub.

Sie fing bei uns an, weil unsere Kanzlei viel näher war (im gleichen Stadtteil) und ihr alter Arbeitgeber viel weiter weg war.

Also folgere ich daraus, dass sie beim Alten zuvor auch gekündigt haben muß..... ich habe aber nie mit ihr darüber gesprochen. :?

Sie ist auch grad im Urlaub, sonst hätt ich sie gefragt.

Verfasst: 01.07.2007, 13:13
von schneeflocke
Wirklich interessante Frage...... ich weiß nix darüber stell ich grade fest

Verfasst: 01.07.2007, 13:28
von ich-nette
Ich weiß nämlich auch überhaupt nichts was dieses Thema angeht.

Hoffe ja, es kann mir von EUCH jemand helfen.

Verfasst: 01.07.2007, 13:29
von Minimaus
also wenn man krankgeschrieben ist, kann man ja auch kündigen. wieso dann nicht, wenn man im erziehungsurlaub ist??

Verfasst: 01.07.2007, 15:30
von Sylvia1964
Hallöchen,
mein persönlicher Erziehungsurlaub ist so lange her, dass ich es nicht wage, darauf Aussagen zu stützen. Aber warum solltest Du nicht kündigen dürfen. Der ARbeitgeber darf nicht - das ist m.E. nach der wesentliche Schutz im Erziehungsurlaub.

Es gibt nicht nur ReNo-Foren. Mein Tipp: schau doch mal im Forum von z.B. "Eltern". Da muss es doch Altersgenossen geben, die schon hinter sich haben, was du evtl. planst.

Gruß - Sylvia

Verfasst: 01.07.2007, 16:49
von luccimaus
Hi!
Ja klar, du kannst fristgerecht kündigen.
Der Arbeitgeber darf dich nicht so einfach kündigen aber du kannst zu jedem Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
War wg. diesem Thema letztens noch bei der Gewerkschaft und die haben mir das so erklärt!

Verfasst: 01.07.2007, 17:39
von Jara
Hallo,

warum solltest du nicht kündigen können???

Deine Stelle soll vom Arbeitgeber für dich freigehalten werden, aber sonst auch nix. Du bist ja auch nicht verpflichtet wieder dort anzufangen, das machen ja viele auch gar nicht...!

Klar kannst du kündigen!

Verfasst: 03.07.2007, 15:06
von ich-nette
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Werde mich diesbezüglich auch mal anderweitig wie o. g. erkundigen. Falls ihr evtl. noch etwas anderes in Erfahrung bringen solltet, dann könnt ihr mir gerne bescheid geben.

LG ich-nette

Verfasst: 03.07.2007, 20:34
von Autotextkönigin
Hallo ich-nette,
natürlich kannst Du kündigen - fristgemäß lt. Arbeitsvertrag oder lt. Gesetz. Wäre ja noch schöner, wenn das nicht gehen würde. :shock: Anders herum gehts aber gerade nicht, also gekündigt werden kannst Du im Erz.Urlaub nicht. Es gibt auch noch ein besonderes Kündigungsrecht zum Ende des Erziehungsurlaubs (deinerseits). Ich war zuletzt 2004 in Elternzeit, weiß nicht was sich seither geändert hat. Näheres findest Du in der "Elternzeitfibel" des Bundesministeriums. Ich google mal für Dich:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/K ... Elternzeit
Dort kannst Du Dir das Infoheft runterladen.

lg