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Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:06
von sansibar
Die Frage von Mr. Black habe ich mir auch gestellt und vielleicht sollte man in der Lösung zumindest ansprechen, dass einem die Problematik aufgefallen ist. Allerdings tendiere ich nach der Aufgabenstellung "...schließt einen MOBILFUNKVERTRAG.... INBEGRIFFEN ist....." dazu, einen verbundenen Vertrag zu sehen, in dem der Mobilfunkvertrag dominiert. Allerdings ist meine Umschulung derart lange her und ich bin nicht mehr so ganz auf dem Laufenden.

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:11
von Mr.Black
Man sollte zumindest diskutieren, ob hier ein einheitlicher Vertrag vorliegt oder mehrere Rechtsgeschäfte. Nicht umsonst enthält der Sachverhalt die Geschichte mit dem Handy inklusive Preisangabe und die Aussage, dass das Handy mit den Ersparnissen bezahlt wurde.

Nach Schadenersatz des Händlers ist in der Fallfrage gar nicht gefragt. Nur ob die Eltern die bereits gezahlten Beträge zurückverlangen können. Hier ist zu beachten, dass die künftig monatlich anfallenden Kosten mit dem Taschengeld nicht finanziert werden können, aber der 1. bereits bezahlte Monat sehr wohl aus dem frei verfügbaren Taschengeld stammte. Der Händler könnte also auf die Idee kommen, die Rückzahlung dieses Monats unter berufung auf § 110 BGB zu verweigern.

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:11
von Paragraphenmaus79
Ok, dann gibt es vielleicht einen Sonderpunkt, weil ich den Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag differenziert betrachte. :lol:

Ihr seid klasse. :thx :thx :thx :thx

Ich werde berichten, wie meine Prüfungen Anfang Juni gelaufen sind, wenn Ihr wollt :)

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:13
von sansibar
Aber klar wollen wir das wissen, und toitoitoi :wink2

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:14
von Paragraphenmaus79
Oje.... ich sehe schon, dass die 2. Frage zu dem Fall echt nicht Ohne ist. Ich werde morgen mal die Fachlehrerin nach der Musterlösung fragen :)

Theoretisch aber könnten die Eltern die Beträge zurückverlangen? (Denn das war ja die Frage zu dem Fall). Nur könnte der Händler dann sagen, nein, denn diese sind aus dem frei verfügbaren Taschengeld bezahlt worden und somit greift § 110 BGB.

Himmel, ist das verwirrend :shock:

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:19
von Mr.Black
Im Ergebnis wird man wohl argumentieren müssen, dass der bereits bezahlte Monat kein Einzelgeschäft war (wie z.B. bei einer Prepaidkarte) sondern nur eine Monatsrate von vielen in einem Gesamtvertrag. Der ist aber wegen fehlender Zustimmung der Eltern unwirksam, so dass es auch keinen Rechtsgrund für die Teilzahlung gab.

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:21
von Paragraphenmaus79
Lieber Mr. Black,

vielen herzlichen Dank für die Hilfe. :thx Damit kann ich schon eine Menge anfangen. Auf jeden Fall liege ich mit meinen Überlegungen schon gar nicht mal sooo verkehrt, was mich aufgrund des fehlendes 1. Lehrjahres sehr freut :) Der Rest kommt dann mit der Intensivvorbereitung :D

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:39
von BaumN
Kleiner Tipp:

Es entspinnt sich hier eine interessante Diskussion. Aber: In der Prüfung darauf achten nur die Fragen zu beantworten, die auch gestellt wurden! Zum einen verzettelt man sich sonst zu schnell, zum anderen reicht dann möglicherweise die Zeit nicht und zu guter Letzt könnte es passieren, dass man dann nicht auf die eigentlich gestellte Frage ausreichend eingeht.
Frage 1 ist, ob der Vertrag wirksam ist, Frage 2 ob die Eltern das Geld zurückverlangen können. Nach einem Schadensersatz des Händlers hat niemand gefragt.

Das soll keine Besserwisserei sein - ich hab nur schon zu oft erlebt, dass sich Prüflinge dadurch selbst in die Falle reiten.

Wünsche Dir viel Glück!!!

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:44
von Paragraphenmaus79
Hallo BaumN,

vielen lieben Dank. Ich hoffe, ich kann daran denken :) Die erste Frage war für mich auch nicht wirklich das Problem. Ich denke, dass ich die schon richtig beantwortet habe. Die 2. Frage ist eben für mich das "Problem". Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Eltern das Geld zurückverlangen können, weil der Vertrag eben unwirksam ist (aufgrund fehlender nachträglicher Genehmigung). Aber mit welchen §"§ begründe ich das? Das ist bei der 2. Frage mein eigentliches Problem.

Und wegen den Prüfungen selbst mache ich mir ehrlich gesagt keine Sorgen. Es geht bei mir nicht wirklich darum, OB ich bestehe, sondern WIE :mrgreen:

Re: BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

Verfasst: 29.04.2014, 17:52
von BaumN
Paragraphenmaus79 - brauchte etwas länger für meinen Eintrag bezüglich des Prüfungstipps (wurde doch tatsächlich hier im Büro durch Arbeit gestört :pfeif ). Mr. Black hat doch wunderbar geantwortet und Du hast ja schon geschrieben, dass Dir das hilft. Also bist Du ja auf einem wunderbaren Weg. Weiter so und dann Ruhe bewahren, dann wirds auch was mit nem guten Abschluss. :wink1