BGB-Prüfung - Wirksamkeit von Verträgen prüfen

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Mr.Black
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#21

29.04.2014, 18:03

Paragraphenmaus79 hat geschrieben:Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Eltern das Geld zurückverlangen können, weil der Vertrag eben unwirksam ist (aufgrund fehlender nachträglicher Genehmigung). Aber mit welchen §"§ begründe ich das? Das ist bei der 2. Frage mein eigentliches Problem.
§ 812 Abs. 1 BGB

Der Händler hat etwas erlangt (Geld), durch Leistung (Zahlung) und ohne Rechtsgrund (weil Vertrag unwirksam). Er muss daher "das Erlangte" herausgeben.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Paragraphenmaus79
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#22

29.04.2014, 18:07

Vielen vielen Dank :D
Paragraphenmaus79
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#23

16.07.2014, 22:01

Hallo,

Ihr habt mir doch so toll geholfen, als ich Fragen rund um die Wirksamkeit von Verträgen hatte.

Heute hatte ich nun meine mündliche Prüfung und habe insgesamt mit 1,7 (88 von 100 Punkten) bestanden :D Ich denke, das ist ganz gut :D

Viele Grüße Jacqueline
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BaumN
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#24

17.07.2014, 09:13

Chapeau! 1,7 - Super! Ganz herzlichen Glückwunsch von meiner Seite und viel Erfolg und Freude beim Berufseinstieg wünsche ich Dir! :wink1 :wink2
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#25

22.07.2014, 17:30

Ganz herzlichen Glückwunsch auch von mir, Paragraphenmaus, tolles Ergebnis!!
Grüße - sansibar
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